Anhängelast

Als Anhängelast wird das Maximalgewicht bezeichnet, das Sie mit Ihrem Fahrzeug in Form eines Anhängers inklusive Beladung ziehen dürfen. Dabei muss man zwischen zwei verschiedenen Arten der Anhängelast unterscheiden. Bei der einen Varianten handelt es sich um die technisch mögliche Anhängelast, also um die Last, die ein Anhänger inklusive Ladung aus rein technischer Sicht mitbringen darf, damit Ihr Pkw in der Lage ist, den Hänger zu ziehen.

Variante Nummer zwei ist die gesetzliche Anhängelast. Diese ist in der StVO geregelt und legt fest, wie hoch die maximale Anhängelast eines KW sein kann – unabhängig davon, ob die technische Anhängelast niedriger oder sogar höher ist, als der Gesetzgeber es vorgibt.

Die technische Anhängelast – so viel kann Ihr Auto ziehen

Die technische Anhängelast – also die Menge an Gewicht, die Ihr PKW tatsächlich ziehen kann, ist in der Zulassungsbescheinigung 1 vermerkt. Wie hoch diese Anhängelast genau ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Da wäre einmal die Art der Anhängerkupplung, die Sie an Ihrem Fahrzeug haben. Ein PKW mit abnehmbarer Anhängerkupplung beispielsweise kommt mit einer deutlich niedrigeren Anhängelast daher als ein PKW mit einer fest montierten Anhängerkupplung.
Auch die Zugkraft des Fahrzeuges sowie der Rahmen und die Materialstärke spielen hier eine wichtige Rolle. Grundsätzlich sollten Sie sich bei der Frage, wie stark Sie einen Anhänger beladen können, an dem niedrigeren Wert der beiden Anhängelast-Grenzwerte orientieren.

Die rechtliche Anhängelast – so viel darf Ihr Auto maximal ziehen

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, wie hoch das Gewicht sein darf, dass ihr PKW maximal hinter sich herzieht. Grundsätzlich gelten dabei drei Regeln:
1) Bei einem klassischen PKW darf die Anhängelast nicht das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges überschreiten
2) Die Anhängelast eines jeden PKW ist bei 3,5 t gedeckelt
3) Für ungebremste Anhänger gilt sogar eine maximale Anhängelast von 750 Kg

Schon gewusst?

Im Unterschied zu einem Anhänger mit integrierter Bremse verfügt ein ungebremster Anhänger über keine eigene Bremsvorrichtung. Das bedeutet, dass ein solcher Anhänger Ihr Auto vorwärts schieben kann, auch wenn das Fahrzeug eigentlich längst zum Stehen gekommen wäre. Die zulässige Gesamtlast können Sie leicht erhöhen – indem Sie bei einem Anhänger ohne Bremssystem ein solches installieren lassen oder aber einfach einen neuen Anhänger mit Bremsen anschaffen. Denn während bei einem ungebremsten Anhänger die maximale Anhängelast bei 750 kg liegt, erhöht sich diese bei einem gebremsten Anhänger auf 1 – 3,5 t.

Was passiert, wenn die Anhängelast überschritten wird

Auch hier gibt es zwei mögliche Folgen. Wenn Sie die technische Anhängelast, die vom Hersteller angegeben wird, nicht beachten, erhöht dies die Unfallgefahr erheblich. Darüber hinaus können schnell Schäden an Ihrem Pkw auftreten, wenn Sie regelmäßig die technisch mögliche Anhängelast überschreiten. Motorschäden sind dabei ebenso möglich, wie eine verzogene Karosserie oder eine sich lösende abnehmbare Anhängerkupplung.

Übrigens

Wenn Sie einen Anhänger besitzen, der eine zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg hat, sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass dieser Anhänger mit einem eigenen Bremssystem daherkommt. Andernfalls ist er gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

Ist die rechtliche Anhängelast überschritten, kann das ebenfalls weitreichende Folgen haben. Moderne Autos mögen aus technischer Sicht zuweilen mehr ziehen können als die maximalen 3,5 Tonnen oder das zulässige Gesamtgewicht des eigenen Fahrzeuges. Dennoch greifen in diesem Fall die gesetzlichen Grenzen.
Wenn Sie Ihren Anhänger stärker beladen als zugelassen, verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung. In diesem Fall wird ein Bußgeld fällig. Wie hoch dieses genau ist, richtet sich in erster Linie danach, um wie viel Sie die Anhängelast überschritten haben. Das Bußgeld schwankt zwischen 10,00 und 380,00 Euro.
Nicht zu vergessen, dass Ihnen als Fahrzeugführer im Fall eines Anhängers mit einem Gewicht von weniger als 2 Tonnen bis zu einer Überschreitung von 15 % der Anhängelast nur ein Bußgeld droht – erst ab 20 % Anhängelastüberschreitung kommt es zu einem Punkt.

Bei einem Anhänger mit mehr als 2 Tonnen Gewicht, ist das Bußgeld von Anfang an deutlich höher angesetzt. Hier kommt ein Punkt in Flensburg bereits ab einem Überschreiten der maximalen Anhängelast von 5 % auf die Fahrerin oder den Fahrer zu – ganz zu schweigen von den vergleichsweise hohen Bußgeldforderungen.

Fazit: Wer die Anhängelast beachtet, umgeht eine Menge Probleme

Schäden am eigenen Fahrzeug durch eine zu hohe Belastung von Motor, Karosserie und Anhängerkupplung sowie ein Bußgeldverfahren und womöglich sogar einen Punkt in Flensburg – all diese Probleme können Sie umgehen, wenn Sie die Anhängelast beachten. Wichtig ist dabei, sowohl die technische als auch die rechtliche Anhängelast für Ihren PKW immer im Blick zu behalten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast.