Historische Fahrzeuge: Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Triumph IG Heft 3/2020
Triumph IG Heft 3/2020 © Fotoquelle und Bildrechte: Triumpg IG. Südwest
Wer, liebe Freunde klassischer Fahrzeuge, geht gerne und mit Vorfreude zur „Zulassung“ – oder wie es heute meist heißt: „zum Straßenverkehrsamt“? Wer das öfter macht, hat Erfahrung und kennt die Dinge, die dort wichtig sind. Wer dieses Amt nur hin und wieder betritt, dem fehlt oft die Expertise sowie die eine oder andere Unterlage. Deshalb beginnt bei der Vororientierung immer öfter der Ärger schon bei der Suche nach einer Telefonnummer, wenn man sich vor dem Besuch per Telefon informieren will.

In Deutschland, wo sonst alles so penibel geregelt ist, konnte man sich wohl nicht auf eine verbindliche Bezeichnung der Ämter einigen. So findet man sie in Kreisen und Städten unter den unterschiedlichsten Bezeichnungen: Straßenverkehrsamt, Zulassungsbehörde, Straßenverkehrsbehörde usw., was die Suche nicht gerade einfach macht.

Kompliziert ist es in den Ämtern sowieso. Was auf einem Amt geht, ist noch lange nicht in anderen Ämtern übliche Praxis. So wollte ich kürzlich ein Fahrzeug stilllegen und bin mit den abmontierten Kennzeichen und dem Kfz-Schein zur Zulassung gefahren. Da meine örtliche Zweigstelle wegen Krankheit mal wieder geschlossen hatte, musste ich zur Hauptstelle in der Kreisstadt fahren. Hier wollte man neben dem Fahrzeugschein und den Kennzeichen auch den Brief des Fahrzeuges sehen, was in der Zweigstelle nie verlangt wurde, der lag natürlich zuhause. Ärgerlich, so etwas und noch einmal je unnötige 25 km hin und zurück mit dem entsprechenden CO2 Fußabdruck.

Das ist nur ein Beispiel für die kleinen Nicklichkeiten, die bestimmt schon jeder erlebt hat, der mit diesen Behörden zu tun hatte.

Dabei ist vieles schon viel besser geworden. Die Älteren unter uns werden sich noch daran erinnern, dass in den 60er und 70er Jahren noch ein ganz wichtiger Mann auf dem Parkplatz der Zulassung gestanden hat, der persönlich die Fahrgestellnummer und ganz früher auch die Motornummer (die damals noch mit in den alten Fahrzeugbriefen stand) kontrollierte, sowie die Beleuchtung, die Hupe und das Reifenprofil. Erst sein ok machte den Weg frei, zum begehrten Stempel auf dem Nummernschild. Da alles zu jenen Zeiten noch mit der Schreibmaschine ausgefüllt wurde, tat man gut daran, sich einen Tag Urlaub zu nehmen, wenn man sein Fahrzeug ummeldete. Die Beamten und Angestellten waren durch Wände mit kleinen Fenstern vom gemeinen Volk getrennt, im Hintergrund klapperten die mechanischen Schreibmaschinen und es dauerte ewig, bis man zur „Ausgabe“ gerufen wurde, um seine Papiere in Empfang zu nehmen. Bezahlt werden mussten die Gebühren im Voraus – natürlich nur in bar – an der Kreiskasse, die oft nicht im gleichen Gebäude angesiedelt war. Selbstverständlich war die Zulassung in der Kreisstadt dem Landratsamt angegliedert und wenn man auf dem Dorf wohnte, konnte es durchaus sein, dass der Weg dorthin 30 km und mehr lang war.

Auch die Versicherungswirtschaft tat alles, um es kompliziert zu machen, so wurde eine vorläufige Deckungskarte nur ausgehändigt, wenn man dem Versicherungsvertreter mindestens 25 % der Jahresprämie anzahlte, natürlich nur in bar.

In diesen Jahren hatten englische Fahrzeuge oftmals keine eingeschlagene Fahrgestellnummer, was bei der Zulassung unausweichlich zur Katastrophe führen musste. Mein US-TR6 kam aus amerikanischem Besatzungsbesitz und hatte natürlich keine eingeschlagene Fahrgestellnummer. (Wie in Amerika üblich, stand die Fahrgestell-Nr. auf einem kleinen Blechschild am Rande der Windschutzscheibe). Um dem abzuhelfen, besorgte man sich eben Schlagbuchstaben und Nummern und hat selbst Hand angelegt, (im Fahrzeug immer vorne rechts, ganz wichtig.) was wiederum zu der Frage führte „wer hat das eingeschlagen?“. „Was, selbst eingeschlagen, das geht gar nicht. Das dürfen nur Werkstätten und dann auch nur mit entsprechender Bescheinigung, dass das alles seine Richtigkeit hat“. Die anschließenden Diskussionen, ob denn nun ein Werkstattinhaber, der ja auch nur, wie ich, eine natürliche Person im juristischen Sinne war, oder, falls die Werkstatt als GmbH firmierte, allenfalls eine juristische Person, vertreten durch den Geschäftsführer oder Prokuristen, das amtlich anerkannte Einschlagen einer Fahrgestellnummer legaler dürfe, als ich, war Thema langer Auseinandersetzungen, die in einem Fall, an den ich mich erinnere, beim Dienststellenleiter landete, wo nur die Androhung eines Verwaltungsgerichtsverfahrens dazu führte, dass er klein beigab. Offensichtlich war das damals eine ungeregelte Grauzone in der Gründlichkeit deutscher Zulassungsvorschriften.

Bis heute hat sich vieles verändert. Die Straßenverkehrsämter sind – das hat man sogar in der deutschen Verwaltung erkannt – Servicebetriebe, die sich nach außen hin offen geben. Der normale Umgang ist unkompliziert und meist reibungslos. Vieles ist computerisiert und vernetzt, die Ämter haben vielfach Zweigstellen in den Kommunen errichtet, was die Abwicklung enorm beschleunigt hat und vieles bequemer macht. Trotzdem gäbe es noch einiges, was zu verbessern wäre. Seit Jahren warte ich darauf, dass es endlich einen maschinenlesbaren Kraftfahrzeugbrief gibt, auf dem per Chip die Fahrzeugdaten gespeichert sind. Hätte man dann noch einen maschinenlesbaren Personalausweis, brauchte man beide Dokumente nur noch in ein Lesegerät zu schieben und alles andere ginge ohne weitere Eingabe in den Rechner, der beides matched und neue Papiere ausdruckt. Stattdessen müssen (z.B. bei Neuanmeldungen) die Fahrzeugdaten noch immer mühsam und oft im Zweifingersuchsystem in den Computer eingegeben werden, was viel unnötige Zeit kostet.

Aber es gibt noch mehr Dinge, die nicht gefallen. Zehn Euro z.B. für ein „Wunschkennzeichen“ zu verlangen, ist im Zeitalter der IT-Technik für die wenigen Mausklicks, die dafür aufgewendet werden, eine Frechheit. Ebenso die 2,50 Euro, die für das „Reservieren eines Kennzeichens“ verlangt werden, wenn man seinen TR über Winter abmeldet. Und das nur, weil einigen Städten durch das selbst gewählte starre Nummernsystem die Kennzeichen ausgehen, wodurch (anstelle der früher üblichen Sperrzeit von 12 Monaten) eine stillgelegte Nummer sofort wieder vergeben wird, eine Maßnahme, die zwar Kapazitäten schafft, von den Straßenverkehrsämtern aber schnell dazu benutzt wurde, um zusätzliche Einnahmen, in Form von Reservierungsgebühren, zu schaffen. Es mag trösten, dass Gebühren im deutschen Vereinnahmungssystem, ähnlich wie Steuern, nicht an bestimmte Leistungen des Staates gebunden sind sondern im Prinzip leistungsfrei erhoben werden. D.h., niemand, der eine bestimmte Summe an Gebühren für eine scheinbare Leistung einer Behörde bezahlt, kann sich darauf berufen, dass diese Leistung aufwendungsgerecht sein muss. Wie wäre es sonst möglich, dass ein TÜV Mitarbeiter mir letztens 75,00 Euro für das Eintragen einer neuen Reifengröße bei meinem TR6 (weil die alten 15 Zoll Reifen gerade mal wieder nicht lieferbar waren) abgenommen hat, was vom Aufwand her nicht mehr als 2 Minuten dauerte. Oder ein Straßenverkehrsamt mir mal 70 DM als Ausnahmegenehmigung dafür berechnet hat, dass die Blinker an einer Corvette (wie in USA üblich) rot statt gelb blinkten?

Eine Quelle stetigen Verdrusses ist das deutsche Kennzeichenprägesystem, das von staatlicher Stelle an privatwirtschaftlich arbeitende Firmen ausgelagert ist. Irgendwo ist für die genauestens festgelegt, wie so ein Schild auszusehen hat, wie groß die Buchstaben sein müssen, wie sie auszusehen haben usw. usw. Aber auch in den Ämtern gibt es Probleme, weil die Vorschriften keinen oder nur wenig Spielraum für die Mitarbeiter lassen. So hatte ich kürzlich wieder die üblichen Diskussionen, als ich neue Schilder für einen 190 SL brauchte. Zwischen den beiden vorderen Stoßstangenhörnern dieses Fahrzeuges ist nur 45 cm Platz. Ein Normschild in 52 cm Breite müsste man vor den Hörnern platzieren. Das ist nicht nur umständlich, weil eine neue Halterung gebaut werden müsste, sondern sähe auch ziemlich doof aus. Der 190 SL hatte übrigens die Kennzeichennummer XX-G2. Es gab also auch von der Länge her kein Grund, unbedingt auf einem langen Normkennzeichen zu bestehen.

Es dauerte seine Zeit, bis ich die Dame dazu brachte, ein 40 cm Schild abzustempeln. Ob meine Drohung, ihr innerhalb kürzester Zeit 20 Beispiele von Fahrzeugen per Foto vorzulegen, die hier im Kreis mit extrem kurzen Nummern herumfahren, obwohl genügend Platz für ein Normschild wäre, entscheidungsbeschleunigend wirkte, weiß ich nicht.(hier in der Straße steht z.B. ein stinknormaler Golf (kein US-Import) mit dem Kennzeichen XX- KY5. Natürlich nicht mit einem 52 cm Schild). Aber ich hätte es tatsächlich gemacht und dann in jedem Fall nach dem Warum gefragt, was in dem einen oder anderen Fall unter Umständen auch peinlich für das Straßenverkehrsamt gewesen wäre.

Den letzten erlebten Ärger gab es, als ich mal wieder eine „rote 07er Oldtimer Nummer“ beantragte, die ich auch für meine alte BMW R 75/6 nutzen wollte. Früher, an meinem alten Wohnsitz, wurden 3 Kennzeichen abgestempelt, wenn Motorräder mit angemeldet wurden. Wobei eines – wegen der unterschiedlichen Abmessungen – für das Motorrad gedacht war. Da wollten die hier in meinem neuen Wohnkreis nicht mitgehen. Es half nichts, es gab nur zwei Kennzeichen. Wenigstens ist eines quadratisch und passt auf das Motorrad. Aber ziemlich engstirnig ist das schon und ärgerlich deshalb, weil die Bestimmungen von Amt zu Amt unterschiedlich ausgelegt werden, was für mich als Bürger oft wie Willkür aussieht. Und es in der Regel zu einem guten Teil wohl auch ist. Der Aufwand war entsprechend. Für das quadratische Schild musste erst eine neue Aufnahme an meinem Wohnmobil gebaut werden, die zusammen mit Material und einer separaten Nummernschildbeleuchtung außerdem noch 50 Euro extra gekostet hat. Die Zeit will ich nicht rechnen – ist ja Hobby.

Aber zurück zu den Schilderprägern.

Hierzulande kostet inzwischen ein Kennzeichen glatte 20,00 Euro, wobei der letzte Kostensprung in diesem Sommer erfolgt ist und zwar von 18,50 Euro. Das ist ein satter Aufschlag von 8 % und es wird so weiter gehen, wenn nichts passiert. Immerhin wird an dieser Stelle eine quasi staatliche Leistung, ähnlich wie bei den HU-Stationen, in private Hände ausgelagert.

Beschwert man sich bei den Straßenverkehrsämtern, was ich hin und wieder mache, um wenigstens das Thema mal angesprochen zu haben, bekommt man doch tatsächlich die Antwort, dass man diese Argumente nicht verstehe, gäbe es doch im Umfeld mehrere Anbieter, die Schilder prägen würden. Der Wettbewerb wäre doch völlig in Ordnung. Auf den ersten Blick ist das so, die Preise unterscheiden sich auch in der Tat, aber nur marginal. Wenn man die 200 m entfernte Prägebude ansteuert, zahlt man vielleicht 50 Cent oder einen Euro weniger pro Schild und wenn man genauer hinschaut, wird man feststellen, dass es sich häufig um ein und denselben Anbieter handelt, der das Prägegerät aufgestellt hat. Die Betreiber sind in der Regel Lizenznehmer und das ganze sieht aus, wie ein Franchise Unternehmen, bei dem der Franchisegeber derjenige ist, der das Geld verdient und offenbar auch die Verkaufspreise vorschreibt. Das heißt, der Wettbewerb wird ausgehebelt, indem man sich selbst über die Franchisenehmer Konkurrenz macht.

Ein – im Grunde – weiterer Skandal ist, dass die Schilderpräger ihre Goldgruben häufig im gleichen Gebäude unterbringen, in dem auch das Straßenverkehrsamt seinen Sitz hat. Ich denke, an diesen Stellen werden ordentliche Mieten an den Kreis bezahlt, die über den Umweg der teuren Schilder wieder an den Bürger zurückgegeben werden. Es wäre doch besser, man würde die Räume zu vernünftigen Preisen vermieten und den Firmen zur Auflage machen, die Schilderpreise für den Bürger zu senken. Aber das Gegenteil ist der Fall. Kürzlich habe ich eine Anzeige in einer großen überregionalen Zeitung gelesen, wo ein Landratsamt (ich glaube, es war irgendwo an der südlichen Pfälzer Weinstraße) Räume für Schilderpräger zur Vermietung an den Meistbietenden per Inserat offeriert hat. Merkwürdig ist auch, dass Angestellte von Straßenverkehrsämtern (ich weiß es nur in einem Fall sicher, vermute es aber als generell geübte Praxis) bei den Schilderprägern ordentliche Rabatte bekommen, wenn sie privat (oder für Bekannte, wer will das schon kontrollieren) Schilder prägen lassen. Warum eigentlich? Vielleicht ein Grund, warum man dem Treiben bei den Straßenverkehrsämtern so uninteressiert zuschaut.

Wen diese Machenschaften schon immer geärgert haben, der mag sich über folgenden Beitrag freuen, den ich am Heiligen Abend im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gefunden habe:

„Reuters. DÜSSELDORF. Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt acht Millionen Euro wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Verkauf von geprägten Kfz-Kennzeichen an Endkunden in Deutschland verhängt. Betroffen seien die Unternehmen Christoph Kroschke, EHA Autoschilder, Astorga Fritz Lange, die Stempelfabriken KG, die Tönjes Holding AG sowie fünf persönliche Betroffene, teilte die Behörde am Montag mit. „Zumindest seit dem Jahr 2000 bis Anfang 2015 haben Vertreter führender Schilderpräger-Unternehmen den Wettbewerb auf den lokalen Märkten für den Verkauf von geprägten Kfz-Kennzeichen beschränkt“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Unternehmen hätten wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht und sogenannte „Kostenstellenvereinbarungen“ getroffen. Sie hätten abgesprochen, wer von ihnen wo eine Prägestelle betreiben durfte.“

In der gleichen Zeit veröffentlichte das Bundeskartellamt eine Pressemitteilung um der deutschen Öffentlichkeit kundzutun, dass man im Jahr 2019 insgesamt Bußgelder in Höhe von 850 Mio. Euro für Wettbewerbsverstöße verhängt hat. Gerade einmal 1 % davon sind den Schilderprägern zuzuordnen.

Wie das Kartellamt (auf seiner Internetseite) weiter mitteilte, umfasst der Markt in Deutschland ca. 25 Millionen Kennzeichen jährlich, die neu geprägt werden und die Absprachen fanden bei rund 40 % der 700 Prägebetrieben in Deutschland statt und zwar über mindestens 15 Jahre. Wenn dem so ist, dann ergibt sich daraus überschlägig, dass in diesem Zeitraum in Deutschland rd. 375 Mio. Kennzeichen geprägt wurden. Davon wurden 40 % durch die Absprachen wettbewerbswidrig zu teuer verkauft, also 150 Mio. Kennzeichen. Wenn diese Leute, die jahrelang die Bürger betrogen haben, für jedes Schild nur 5,3 Cent (wenn man die 8 Mio. Euro auf die 150 Mio. Kennzeichen einmal umrechnet) als Strafe bezahlen müssen, lachen die sich doch kaputt und werden die 8 Mio. Euro aus der Portokasse bezahlen. Das sind bei Verkaufspreisen zwischen 15 und 20 Euro geradezu lächerliche Strafen, die eher dazu führen werden, dass man so weitermacht wie bisher und lieber 20 Jahre auf den nächsten Bußgeldbescheid vom Kartellamt wartet. Die Preise hat man ja schon wieder kräftig erhöht (s. oben) und die 5,3 Cent pro Schild kann man ja schon mal vorausschauend in die Rücklagen schieben. Den Weg ins Gefängnis dafür, (dass sie bei einer ausgelagerten – eigentlich staatlichen – Leistung betrogen haben), wo sie deshalb hingehören, wird wohl keiner der Inhaber oder Geschäftsführer gehen müssen.

Auch dieser Fall spiegelt einen der vielfältigen Versuche der Wirtschaft wider, Wettbewerb durch verbotene Absprachen auszuhebeln um die Kunden bei Preis oder Qualität übers Ohr zu hauen. Leider haben sich unsere Wettbewerbshüter in diesem Fall nicht mit Ruhm bekleckert.

Wer in seinem Leben oft mit An- Ab- und Ummeldungen zu tun hatte, weil er z.B. wie ich, 7 mal beruflich umziehen musste, ahnte schon lange, dass mit diesem Markt irgendetwas nicht stimmen konnte und hat sich nach Alternativen umgeschaut. Lange Zeit jedoch führte kein Weg an den Schilderprägern vorbei.

Gott sei Dank gibt es neuerdings kleine Wege, auf denen man das Schilderkartell umgehen kann. Dem Internet sei Dank, ist es heute bei den meisten Straßenverkehrsämtern möglich, sich vorab ein Kennzeichen reservieren zu lassen. Das wird in der Regel für 10 Tage reserviert und kostet zunächst einmal nichts, man muss aber für die Reservierung bei der Zulassung 2,50 Euro bezahlen (was ich vor dem Hintergrund des Treibens der Schilderpräger nicht als hilfreich ansehe). Auch Wunschkennzeichen können häufig abgefragt und reserviert werden.

Wenn man sein Kennzeichen kennt, geht man auf die Seite von AMAZON und sucht nach „Kennzeichen“. Dort werden Normkennzeichen inklusive Porto für ca. 12,00 Euro angeboten (nein nicht das Stück, sondern das Paar.)

Man kauft die Kennzeichen, bezahlt per Paypal und erhält kurze Zeit später eine Mail, wo der Prägebetrieb anfragt, was da drauf geprägt werden soll. Die Mail beantwortet man, indem man die reservierte Nummer angibt. Nach zwei Tagen – spätestens – liegen die Kennzeichen im Briefkasten und man kann zum Straßenverkehrsamt fahren.

Ich habe das in den letzten zwei Jahren ein paarmal gemacht und war jedes Mal sehr zufrieden mit dem Service und vor allem mit den 25 Euro, die ich gespart hatte.

Und weil wir gerade übers Geld reden…

Ich werde oft belächelt, weil ich meine beiden Oldtimer im Winter, wenn ich sie nicht benutze, abmelde. Das wäre umständlich, sagt man, und auch teuer, weil es jedes Mal Gebühren und Zeit kostet. Natürlich muss Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Es kommt eben auf die Umstände an. Zum Beispiel darauf, wo das Straßenverkehrsamt seinen Sitz hat, wie groß der Aufwand ist, dort hinzukommen. Wie lange man dort festgehalten wird usw. Bei mir ist eine Zweigstelle des Amtes im Rathaus, das ich nach 3 km erreichen kann. Der Besuch dort lässt sich unproblematisch und umweltfreundlich mit dem Einkauf im örtlichen Supermarkt verbinden und in der Regel dauert eine Ab- oder Anmeldung dort 15 Min., ohne Wartezeit, weil ich inzwischen weiß, wann dort die ruhigste Zeit ist. (werktags um 11.00 Uhr) Manchmal hat das Landleben seine Vorteile. Die Abmeldung kostet Euro 6,50, dazu kommen Euro 2,50 für die Kennzeichenreservierung, also rd. 9,00 Euro. Die Anmeldung im Folgejahr kostet dann Euro 12,50, zusammen sind das 21,50 Euro, für zwei Fahrzeuge also 43,00 Euro. (man muss natürlich darauf achten, dass die HU-Termine nicht in den Abmeldezeitraum fallen, sonst wird’s umständlich bei der Wiederanmeldung, ohne gültige HU geht da gar nichts und nicht vergessen: Beim Amt will man bei der Wiederzulassung die letzte HU-Bescheinigung im Original sehen. Der Stempel auf der Zulassung oder auf dem Kennzeichen reicht den misstrauischen Angestellten nicht).

Das war die Kostenseite. Nun kommt die Ertragsseite: zweimal 191,00 Euro Jahressteuer sind 382 Euro. – Für 6 Monate Abmeldung ist die Hälfte davon anzusetzen, also 191,00 Euro die eingespart werden. Die Einsparungen bei den Versicherungen sind natürlich individuell. Bei mir sind es: 40 Euro für den TR und 210 Euro für das Wohnmobil, (beide Fahrzeuge sind nur haftpflichtversichert.) macht zusammen also 240 Euro Versicherung + Steuereinsparung von 191,00 Euro. Da kommen 440 Euro zusammen, von denen die 43,00 Euro für das An- und Abmelden abzuziehen sind. Verbleiben also rd. 400 Euro, denen ein Aufwand von 1,5 Stunden entgegensteht und noch eine halbe Stunde für das An- und Abschrauben der Schilder und das penible Entfernen der Klebereste von den amtlichen Siegeln. Ich finde, das lohnt sich und der Stundenlohn liegt weit über dem Mindestlohn. Die EVBs für die Anmeldung fordere ich über eine eMail beim Versicherer an. Die sind meistens am nächsten Tag im elektronischen Briefkasten und können zur Vorlage beim Amt ausgedruckt werden. Wer Papier sparen will, kann die Nummer auch auf dem IPad oder Handy vorzeigen. Auch das geht.

Text: Detlef Ress via Triumph IG. Südwest Ausgabe 3/2020