Welche Anzahl Führerscheine sind vom Umtausch betroffen?
Derzeit gibt es etwa 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie etwa ca. 28 Millionen seit dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine in Deutschland, die noch keine zeitliche Befristung enthalten.
All diese Führerscheine müssen nach der nunmehr geltenden Rechtslage – früher oder später – umgetauscht werden.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Wichtig für jeden Führerscheininhaber: Das Dokument wird auf Antrag für Pkw- und Motorradführerscheine verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Gesundheitsuntersuchung oder Führerscheinprüfung.
Fristen für den Umtausch
Führerscheine, die vor dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind müssen je nach Geburtsjahres des Fahrerlaubnisinhabers umgetauscht werden:
vor 1953 bis 19.1.2033
1953 – 1958 bis 19.1 2022
1959 – 1964 bis 19.1.2023
1965 – 1970 bis 19.1.2024
1971 oder später bis 19.1.2025
Führerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt worden sind:
1999 – 2001 bis 19.1.2026
2002 – 2004 bis 19.1.2027
2005 – 2007 bis 19.1.2028
2008 bis 19.1.2029
2009 bis 19.1.2030
2010 bis 19.1.2031
2011 bis 19.1.2032
2012 bis 19.1.2033
Was braucht man für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins?
Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ur- sprünglich ausgestellt hat.
Was kostet der Umtausch?
Die Kosten betragen ca. 25 Euro.
Wo und wie oft muss umgetauscht werden?
Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen gelten unbefristet fort. Nur die Gültigkeit des Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.
Was passiert bei unterlassenem Umtausch?
Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen läßt riskiert ein Verwarnungsgeld von € 10,00, begeht aber keine Straftat.
Wichtig: Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen kann ein Fahren ohne Verlängerung eine Straftat sein!
Quelle: ADAC