Historische Nutzfahrzeuge sind ein fester Bestandteil der Oldtimer-Szene. In seiner Sitzung am 10. März 2017 hat der Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen. Hinter der Verwaltungsvorschrift verbirgt sich eine ganz wichtige Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen.
Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit festgelegt wurde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimer-Veranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
Es ist sichergestellt, dass die von ihren Besitzern in akribischer Arbeit und mit viel Enthusiasmus gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimer-Treffen präsentiert werden können und nicht wegen eines Fahrverbots in der Garage bleiben müssen.