Steuerhinterziehung mit dem Oldtimer innerhalb Europas

Im Rahmen des Schengener Abkommens sind in Europa viele Grenzkontrollen abgeschafft. Ausgenommen davon ist die Schweiz, ein Land, das nicht der Europäischen Union EU angehört und damit innerhalb Europas für die EU ein Drittland (Nicht-EU) ist. Dies musste ein Liebhaber eines Autos erfahren, der seinen Oldtimer in der EU restaurieren lassen wollte.

Innerhalb der EU kann man sein Fahrzeug bedenkenlos in einem anderen Mitgliedsstaat zu einer Werkstatt zum Restaurieren bringen. Ein Fahrzeug, das zum Beispiel in der Schweiz zugelassen ist, muss dagegen an der EU-Außengrenze beim Einreisen bzw. Ausreisen beim Zoll angemeldet werden. Der Zoll bietet hier ein vereinfachtes Verfahren an, und zwar die «aktive Veredelung», bei dem keine Abgaben gezahlt werden müssen. Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass das Fahrzeug nach der Reparatur wieder aus einem zur EU gehörenden Land in ein sogenanntes Drittland ausgeführt wird. Unterbleibt eine solche Anmeldung des Fahrzeugs und das Fahrzeug wird vom Zoll kontrolliert, sind 10 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig. Außerdem macht sich der Einführer der Steuerhinterziehung schuldig.

Historischer Mack Sattelschlepper
Historischer Mack Sattelschlepper

Keine Zollpapiere vorhanden

Im vorliegenden Fall hatte das Hauptzollamt Rosenheim auf der Autobahn ein Fahrzeuggespann kontrolliert. Auf dem Anhänger war ein Oldtimer verzurrt, dessen Karosserie in Ungarn (EU-Mitglied) instand gesetzt wurde und der zu einer anderen Werkstatt nach Baden-Württemberg gebracht werden sollte. Weil der Spediteur für den Oldtimer keine gültigen Zollpapiere vorweisen konnte, war für das Fahrzeug unter dem Gesichtspunkt der Zollvorschriften durch „vorschriftswidriges Verbringen“ in die EU aus der Schweiz bereits an der schweizerisch-deutschen Grenze die Zollschuld entstanden.

Oldtimer genießen Sonderstatus

Speziell für Oldtimer gibt es einen besonderen Abgabensatz. Es wird «kein Zoll» fällig und der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt 7 Prozent. Somit waren vom Spediteur vor Ort statt 3.400 Euro lediglich 770 Euro an Zoll-Abgaben zu zahlen.

Da der Fahrer des Transports nicht sofort zahlen konnte, wurde das Fahrzeug sichergestellt. Außerdem wurde gegen den Fahrzeugbesitzer ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

Fazit: Wenn also Jemand ein Fahrzeug von Italien über Österreich nach Deutschland überführt, also den Transit Schweiz umgeht, trifft alles nicht mehr zu. Und dann kann er auch Überholungen in Polen, Tschechien oder Ungarn problemlos (zollfrei) ausführen lassen.