Egal wie alt ein Fahrzeug ist, im Falle eines Falles kann ein Sicherheitsgurt möglicherweise Verletzungen bei einem Unfall reduzieren helfen. Grundsätzlich fahren Oldtimer Fahrer in der Regel recht vorsichtig mit ihrem Veteranen oder Oldtimer.
Es gibt jedoch sehr viele Oldtimer und Veteranen, die weder mit Bohrungen für die Befestigung von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind oder noch nachträglich die Möglichkeit haben Sicherheitsgurte, einzubauen. Meistens fehlt es an der Stabilität der Karosserie für die Befestigung.
Der Gesetzgeber hat Sicherheitsgurte mit Abs. 7 des § 35 a StVZO für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974 vorgeschrieben.
Nach einem Urteil vom Landgericht Köln AZ 2 O 497/06 tragen die Insassen keine Mitschuld an ihren Verletzungen wenn sie sich in einem -nicht nachrüstbaren Oldtimer ohne Sicherheitsgurte und entsprechenden Verankerungspunkten – nicht durch Sicherheitsgurte geschützt haben.
Oldtimer Versicherungen müssen also in diesem Fall Schadensersatz leisten, wenn der betroffene Oldtimer nicht über Sicherheitsgurte verfügt und die Insassen sich bei einem Unfall verletzt haben. Dem klagenden Versicherungsnehmer konnte kein Verstoß gegen die Anschnallpflicht gemäß § 21 a StVO zur Last gelegt werden. Die Oldtimer Versicherung wurde mit diesem Urteil rechtskräftig zur vollen Schadensersatzleistung verpflichtet.