Eine Neuregelung der Straßenverkehrsordnung im Bundesrat haben die Verkehrsminister von Bund und Ländern vereinbart. Die Neuregelung wurde nötig, da das Oberlandesgericht Oldenburg die aktuelle Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für ungültig erklärt hat. Das Gericht war der Ansicht, dass die darin enthaltenen Angaben zur Bereifung zu wenig exakt sind. Jetzt soll festgelegt werden bei welchen Wetterverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen werden müssen. Auffallend ist, dass der Gesetzgeber immer mehr auf schlecht oder fehlerhaft formulierte Gesetze reagieren muss.
Oldtimer und Youngtimer mit Saisonkennzeichen im Sommerbetrieb sind von der Regelung nicht betroffen. Oldtimer mit H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen dürfen nach der neuen Regelung nur dann in den Wintermonaten ohne möglichen Verlust oder Verminderung der Kfz-Versicherung im Schadenfall gefahren werden, wenn Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen werden.
Die Interessenvertreter der Reifenindustrie und der Versicherungen wird es freuen.
Anzumerken ist noch, dass es bisher keine technische Definition für Winterreifen gibt. Die Schneeflocke auf dem Reifen oder das M+S Zeichen sagen nichts aus über die Qualitäten der Reifen im Winter.
Ganz unabhängig von der Winterreifenpflicht zeigt folgendes Bild einen Ro80 Oldtimer, der von seinem Besitzer im Winter regelmäßig gefahren wurde. Die Korrosionsschäden an der Tür und Schweller aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts zeigen es deutlich. Eine trockene Garage und bessere Wartung und Pflege hätte dem Ro80 sicherlich besser getan …