Saisonkennzeichen Tipps

Bereits mehr als 1,5 Millionen Eigentümer von Oldtimern, Cabrios, Reisemobilen, Motorrädern, und Motorrollern nutzen das Saisonkennzeichen.

Ziel der Eigner ist es, für einen festgelegten Zeitraum Steuern und Versicherungen für das Fahrzeug zu sparen. Ist auf dem Nummernschild rechts zum Beispiel eingeprägt, 05 – 09 (Mai bis September eines jeden Jahres) unterliegt das Fahrzeug einschließlich den Monaten 10 – 04 nicht der Kfz.-Steuer und Haftpflichtversicherung. In dieser von Kfz.-Steuer und Haftpflichtversicherung befreiten Zeit dürfen Fahrzeuge ausschließlich auf privaten Grundstücken abgestellt werden. Wer sein Fahrzeug im Parkraum auf einer öffentlichen Straße oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt, riskiert das kostenpflichtige Abschleppen und ein Bußgeld sowie einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Da das Fahrzeug weder versteuert noch versichert ist, darf damit in diesem Zeitraum auch keine Fahrt unternommen werden. Tut man dieses trotzdem, gibt das mehreren Punkte und Bußgeld.

Triumph Spitfire 1500 Baujahr 1977

Würde man bei solch einer Fahrt auch in einen Unfall verwickelt, drohen straf-, haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen und die Zahlung des angerichteten Schadens aus eigener Tasche.

Wenn die vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung beim TÜV, DEKRA, GTÜ oder anderen Prüforganisation in den nutzungsfreien Zeitraum fällt, muss die Hauptuntersuchung während des ersten Monats der nächsten Nutzungsperiode nachgeholt werden.

Übrigens sind Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen rechtlich nicht stillgelegt. Beim Verkauf muss umgehend vom Verkäufer die Zulassungsstelle informiert werden.