Seit Mitte der 80er Jahre wurden immer mehr Fahrzeuge in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit geregelten Katalysatoren zur Schadstoffminderung ausgerüstet. Dabei gab es Typen, die zum Zeitpunkt der Produktion mit oder ohne Katalysator ausgeliefert wurden. Viele umweltbewußte Halter haben nachträglich in ihre Fahrzeuge Katalysatoren ohne Regelung nachgerüstet.
Nun stellt sich die Frage, darf der Katalysator nach der Erteilung eines H-Kennzeichens ausgebaut werden?
Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen wird bei der Zulassung anstelle der ursprünglichen Emissionsklasse einheitlich in die Gruppe „Oldtimer 0098“ eingestuft. Das ist die Bemessungsgrundlage für die Kfz-Besteuerung mit einem H-Kennzeichen.
Eine Demontage eines Katalysators ist nur dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Erstzulassung kein Katalysator montiert war. Wurde ein Fahrzeug mit geregeltem Kat vom Hersteller ausgeliefert, dann ist die Demontage nicht zulässig.
Leser sollten in diesem Zusammenhang auch meinen Beitrag Viele Oldtimer ohne H-Kennzeichen in Deutschland beachten.