Wer gilt als „Raser“ in der Schweiz?

Flagge Schweiz
Flagge Schweiz
Wer in der Schweiz rast, dem drohen drastische Strafen in dem ansonsten herrlichen Urlaubsland für Oldtimer-Touren. Gefährdet sind Fahrer bzw. Fahrerinnen von sportlichen Classic-Cars!

In Erinnerung sei gerufen, dass seit dem 1. Januar 2013 verschärfte Strafen in der Schweiz in Kraft getreten sind. Ziel dieser drastischen Maßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen. Mit dieser gesetzlichen Verordnung wurde der “Rasertatbestand” eingeführt. Für die Ahndung sind die einzelnen Kantone zuständig. Als Sanktion droht eine nur in der Schweiz vollstreckbare Haftstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahren!

In der Schweiz gilt als „Raser“, wer die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet:

  • In Tempo-30-Zonen um mindestens 40 km/h
  • Innerorts um mindestens 50 km/h
  • Außerorts um mindestens 60 km/h
  • Auf Autobahnen um mindestens 80 km/h

Bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen (?) kann eine Einziehung und Enteignung des Fahrzeugs verfügt werden. Hierfür ist eine gerichtliche Anordnung notwendig. Eine grenzüberschreitende Vollstreckung der Haftstrafe gibt es nicht. Im Falle einer Verurteilung wird die Person, sofern sie die Haft nicht antritt, in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben. Die Verhaftung kann dann möglicherweise bei Wiedereinreise oder beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz erfolgen.