Unrechtmäßig geblitzt – Was tun?

Oldtimer sind auf den Straßen nicht unbedingt langsamer unterwegs, als herkömmliche Fahrzeuge. Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde, muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. Doch nicht immer ist der Bescheid rechtens und Kraftfahrer können dagegen Berufung einlegen. Wir erklären, wie Sie prüfen können, ob Sie zu Recht geblitzt wurden und ob sich ein Einspruch wirklich lohnt.
Was tun, wenn man geblitzt wurde?

VW Käfer Polizei
VW Käfer Polizei

Hat der Blitzer zugeschlagen, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und nichts unternehmen. Bis der Bescheid von der Bußgeldstelle oder der Polizei im Postkasten landet, vergehen etwa drei bis sechs Wochen. Es ist nicht ratsam, vorab Kontakt mit den Behörden aufzunehmen, um beispielsweise nachzufragen, ob man wirklich geblitzt wurde. Allein diese Kontaktaufnahme zu den Ämtern kann als Nachweis für die Ordnungswidrigkeit gelten. Dies ist ein ganz besonderes Ärgernis, wenn die Bußgeldbehörde den Nachweis ansonsten nicht hätte eindeutig erbringen können und vielleicht letztlich gar kein Bescheid zugestellt worden wäre.

Wichtig: Bußgeldbescheide müssen spätestens drei Monate nach dem Verstoß erlassen werden. Wird die Frist durch einen Anhörungsbogen unterbrochen, erhöht sich die Zeitspanne auf sechs Monate. Bei Überschreitung des Zeitrahmens kommt es zur Einstellung des Verfahrens.
Sollten Sie von der Behörde aufgefordert werden, vorzusprechen, um die Person auf dem Blitzerfoto zu identifizieren, müssen Sie dem nicht nachkommen. Diese Aufforderung kann als Einladung verstanden werden, die man auch zurückweisen kann. Wenn allerdings ein Richter die Identifizierung angeordnet hat, muss der Vorladung Folge geleistet werden.

Wie kann man überprüfen, ob es rechtmäßig war?

In Deutschland gibt es keine offizielle Dokumentation, wo sich einsehen lässt, ob Autofahrer geblitzt wurden. Die Vorgänge laufen ausschließlich über die Bußgeldstellen, welche die Fälle bearbeiten und letztlich die Verkehrssünder per Post Infomieren.
Grundsätzlich kann jeder Kraftfahrer gegen einen erhaltenen Bescheid Einspruch erheben. Erfolge stehen nur in Aussicht, wenn Sie unrechtmäßig geblitzt wurden und sich bei der Messung, der Auswertung der Daten oder im Bußgeldbescheid selbst ein Fehler nachweisen lässt.
Daher sollten Blitzerbescheide eingehend überprüft werden. Da Betroffene dies nicht vollumfänglich selbst erledigen können, sollte ein Anwalt umfassende Akteneinsicht beantragen. Sogenannte Blitzeranwälte bieten eine kostenfreie Vorabprüfung der Bescheide an. Diese Ersteinschätzung ist jedoch nicht bindend. Sie bekommen an dieser Stelle noch keine detaillierten Einblicke, sondern lediglich eine grobe Einschätzung, ob sich ein Einspruch rentieren kann. Dabei werden neben den im Bescheid gemachten Angaben auch die vorgebrachten Beweismittel und die zum Einsatz kommenden Messgeräte für die Auswertung herangezogen.

Bei einer kostenfreien Prüfung des Blitzerbescheides lassen sich einige wichtige Fragen klären:
Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist?
Ist ein Einspruch im Verhältnis zu den zu erwartenden Sanktionen relevant?
Wird für die Erhebung des Einspruchs ein Anwalt benötigt?
Welche Gründe können für den Einspruch genannt werden?
Was kann die Einsicht in die Bußgeldakte bringen?

Wer der Meinung ist, unrechtmäßig geblitzt worden zu sein, sollte einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Dieser kann Akteneinsicht verlangen.
Für ungültige Bußgeldbescheide beim Blitzen können verschiedene Gründe gefunden werden.

Messgerät arbeitet nicht zuverlässig (Eichschein ist ungültig)
Person hinter dem Lenkrad ist auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar.

Polizeibeamte, die für die Bedienung des Blitzers verantwortlich sind, wurden nicht ausreichend geschult.
Schon im Jahre 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1616/18), dass Verteidiger auch die Daten zur Verfügung gestellt bekommen müssen, die nicht in der Bußgeldakte auftauchen, aber im Messgerät gespeichert sind. Folglich ist die Behörde in der Pflicht, auch Daten herauszugeben, die lediglich als Rohmessdaten oder Lebensakte vorliegen.

Was droht, wenn man zu oft geblitzt wird?

Wer bereits häufiger einen Bußgeldbescheid erhalten hat, wird sich die Frage stellen, wie häufig Autofahrer monatlich geblitzt werden dürfen. Konsequenzen befürchten vorrangig Kraftfahrer, die zwingend auf einen Führerschein angewiesen sind. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da es keine diesbezügliche Regelung gibt und keine bestimmte Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen ein vorgegebenes Maß an Sanktionen bedingt.
Diese fehlende gesetzliche Regelung ist jedoch kein Freifahrschein für Raser. Bei einer beharrlichen Verletzung ihrer Pflichten als Verkehrsteilnehmer können Kraftfahrer ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen bekommen.

Der Fall der Beharrlichkeit tritt ein, wenn eine Person wiederholt geblitzt wurde. Auch Verstöße von geringer Tragweite fallen darunter. In diesem Fall müssen Betroffene noch vier Wochen länger auf ihre Fahrerlaubnis verzichten.

Wichtig: Auch Wiederholungstäter müssen Ihren Führerschein unter bestimmten Bedingungen abgeben. Wer innerhalb von zwölf Monaten mehrmalig die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten hat, kann mit einem Fahrverbot von vier Wochen belangt werden.

Auf Fahranfänger kommen allgemein strengere Sanktionen zu. Wer die angegebene Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet, begeht einen A-Verstoß.

Die Verstöße werden wie folgt klassifiziert:

A-Verstoß = Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Teilnahme an Aufbauseminar
A-Verstoß = Ermahnung, Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung geraten
A-Verstoß = Fahrerlaubnis wird entzogen.

Wer innerhalb des ersten A-Verstoßes und der Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar erneut geblitzt wird, muss in der Regel keine weiteren negativen Sanktionen in Bezug auf die Probezeit befürchten.

Quellen:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvR%201616/18
https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/zu-unrecht-geblitzt-messfehler-bei-blitzern-was-tun-100.html
https://rightmart.de/ratgeber/mit-eigenem-auto-geblitzt