Wie funktioniert die i-Kfz Wiederzulassung ohne Halterwechsel?
Sie möchten eine Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs ohne Halterwechsel vornehmen? Kein Problem: Seit 2017 ist der Zulassungsprozess in Deutschland auch online verfügbar – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Neben der Außerbetriebsetzung und Neuanmeldung ist es ebenso möglich, ein Kraftfahrzeug vollautomatisiert wiederzuzulassen. Erfahren Sie hier alle Details inklusive praktischer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wiederzulassung ohne einen Halterwechsels Ihres Fahrzeugs.
i-Kfz: Was ist das?
i-Kfz ist die offizielle Abkürzung für die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Dank dieser digitalen Entwicklung können Fahrzeughalter Zulassungsprozesse, wie die Umschreibung, Neuzulassung oder die Wiederzulassung, ganz einfach online abwickeln.
Der Vorteil? Fahrzeugbesitzer sparen sich den Gang zur Zulassungsstelle und können bürokratische Zulassungsprozesse zügig und effizient von zu Hause ausführen – zu jeder Uhrzeit und völlig ortsunabhängig. Mit dem Ablauf der Wiederzulassung, genauer gesagt der Wiederzulassung ohne Halterwechsel, z. B. nach einem Gebrauchtwagenkauf, beschäftigen wir uns hier im Detail.
Wer kann i-Kfz verwenden?
Sie haben ein Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 das erste Mal angemeldet wurde? Und Sie verfügen über einen elektronischen Personalausweis mit der aktivierten eID-Funktion oder einen aktivierten, elektronischen Aufenthaltstitel? Perfekt! Dann können Sie i-Kfz für ihre Wiederzulassung ohne Halterwechsel anwenden.
Wo das Fahrzeug zum ersten Mal angemeldet wurde, tut dabei im Übrigen nichts zur Sache – egal ob, es zuvor die Zulassungsstelle Kempen, Zulassungsstelle Minden oder die eines anderen Ortes war. Legen Sie jetzt direkt los mit der unkomplizierten Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs.
Wie funktioniert die i-Kfz Wiederzulassung ohne Halterwechsel?
Eine Wiederzulassung ohne Halterwechsel liegt vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug einige Zeit abgemeldet haben und nun erneut zulassen möchten. Alles was Sie für den Vorgang per i-Kfz benötigen, sind Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode, eine gültige Hauptuntersuchung, eine eVB-Nummer und den Nachweis der Kfz-Versicherung. Diese Anforderungen unterscheiden sich, nebenbei bemerkt, nicht von der Zulassung in einer Behörde.
Und so geht’s
1. Öffnen Sie online das Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
2. Verifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder dem Ausweistitel.
Tipp: Für den Nachweis Ihrer Identität benötigen Sie einen Chipkartenleser für den Personalausweis oder die kostenlose AusweisApp2 für den PC oder das Smartphone.
3. Wählen Sie im nächsten Schritt „Wiederzulassung ohne Halterwechsel“ aus. Anschließend können Sie in den Datenfeldern Ihre Angaben eingeben und den Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen.
4. Hier haben Sie die Wahl, ob Sie lieber ein Wunschkennzeichen oder ein für Sie ausgewähltes, freies Kennzeichen zugeteilt bekommen möchten.
5. Führen Sie die Schritte zur Zahlung und senden Sie den fertigen Antrag ab.
Erledigt: Jetzt heißt es zurücklehnen und warten, bis Sie ihren Zulassungsbescheid, die neue Plakette und Ihre restlichen Papiere per Post erhalten.
Fazit: Wiederzulassung ohne Halterwechsel über i-Kfz
Die Digitalisierung hat für Fahrzeughalter viele Vorteile. Noch nie war es so einfach, eine Wiederzulassung ohne Halterwechsel vorzunehmen. Für die Wiederzulassung müssen Sie als Fahrzeughalter nicht einmal mehr das Haus verlassen: Denn der Zulassungsprozess ist rund um die Uhr und jeden Tag von zu Hause aus möglich. Entspannter könnte es kaum sein, oder?