Für die nächsten Tage kündigt sich Sonnenschein und warme Witterung an. Also schnell einmal ein paar Oldtimer-Freunde über WhatsApp oder Threema fragen, ob sie bei der Oldtimer-Ausfahrt dabei sind.
Spontanität wird eigentlich sehr gern gesehen und besonders dann, wenn jemand die Arbeit der Organisation einer Oldtimer-Ausfahrt freiwillig übernimmt. Genügend Kritiker gibt es nach der Oldtimer Ausfahrt oft.
Achtung §29 der StVO
Doch bei der Organisation einer Oldtimer Ausfahrt ist der §29 der StVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften zu beachten!
Schnell kann eine private Oldtimer Ausfahrt zu einer motorsportlichen Veranstaltung werden und ist damit genehmigungspflichtig.
Folgende Kriterien sind für eine motorsportlichen Veranstaltung maßgebend
- Bei der Fahrt vorgeschriebene Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit
- Vorgeschriebene Fahrzeit- auch ohne Bewertung
- Vorgeschriebene Streckenführung
- Ermittlung des Siegers nach meist gefahrenen Kilometern
- Durchführung von Sonderprüfungen
- Fahren im geschlossenen Verband
Wenn Kriterien zutreffen, dann sollte der Organisator mal bei der zuständigen Behörde nachfragen und möglicherweise einen Antrag zur Genehmigung stellen …