Einheitliche Oldtimer-Definition in der EU

Durch die Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 2014/45/EU ist die Definition von historischen Fahrzeugen klar geregelt. Das Europäische Parlament hat im Jahr 2014 diese Richtlinie verabschiedet, die darin enthaltenden Vorschriften müssen von den Mitgliedstaaten ab dem 20. Mai 2018 angewendet werden.

In der Richtlinie findet sich unter anderem auch erstmalig eine einheitliche europäische Definition für historische Fahrzeuge.

Werkzeugausstattung
Werkzeugausstattung

Definition Oldtimer-Definition in der EU

Fahrzeug von historischem Interesse sind Fahrzeuge, die von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen
  2. Der spezifische Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt
  3. Es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert

Historische Fahrzeuge sind also nicht mit normalen alten Autos. Sie werden weniger häufig gefahren und bilden Teil des europäischen Kulturerbes. Darüber hinaus bilden sie einen wichtigen Wirtschaftsfaktor: Werkstätten, Zulieferer, Oldtimer-Clubs und Oldtimer-Veranstaltungen, Magazine, Auto-Bücher und vieles mehr sorgen für Umsätze und Arbeitsplätze im Wirtschaftsbereich Oldtimer.