Oldtimer Überwachung in Österreich verschärft

Auch in Österreich begann die Automobilgeschichte vor 130 Jahren etwa mit dem Bau des Benz Motorwagens und dem Marcus Wagen. Der MarcusWagen ist heute im Technischen Museum in Wien zu sehen. Ziel ist es historische Fahrzeuge als rollendes Kulturgut auf der Straße zu erhalten und die Faszination „Oldtimer“ auch nächsten Generationen erlebbar zu machen.

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Historische Fahrzeuge

Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich in Österreich im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, §2 Absatz 1, Ziffer 43. Nach den Buchstaben des Gesetzes ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug, mit Baujahr 1955 oder davor, bzw. das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist (§ 131b) und nicht für den alltäglichen Gebrauch verwendet wird.

Erstellung der approbierten Liste

Diese Liste wird jährlich vom Kuratorium für historische Mobilität in Zusammenarbeit mit dem Beirat für historische Kraftfahrzeuge beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie publiziert. Sie dient als Basis für den Genehmigungsvorgang von historischen Kraftfahrzeugen. Auszüge aus dieser vom BMVIT approbierten Liste gibt es beim Kuratorium für historische Mobilität und von der Firma Autopreisspiegel.

Fahrzeuge, die nicht in die Liste eingetragen sind

Hinsichtlich Fahrzeugen, die nicht in die Liste eingetragen sind, kann der gesetzlich eingerichtete Beirat Empfehlungen betreffend die Erhaltungswürdigkeit und den Erhaltungszustand abgeben und die Liste ergänzen. Das Gesetz verlangt, dass bei der Beurteilung der Erhaltenswürdigkeit, insbesondere auf die Umweltauswirkungen bestimmter Fahrzeugbauarten Bedacht zu nehmen sei. Vorabbestätigungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Kuratorium für historische Mobilität ausgestellt werden.

Warum ist eine Klassifizierung als historisches Fahrzeug sinnvoll?

Die Abgasvorschriften werden laufend strenger, immer mehr Städte verhängen Fahrverbote für nicht abgasarme Fahrzeuge. Damit man auch in Zukunft in diese Zonen einfahren kann, ist die Typisierung als „Historisches Fahrzeug“ erforderlich.

Für historische Kfz gelten auch Ausnahmen bei der §57a Überprüfung, zum Beispiel was die Überprüfung der Bremsleistung betrifft. Bei den Ausnahmen geht es nämlich darum, die Originalität des Fahrzeugs zu erhalten, auch wenn bei Restaurierung und Erhaltung darauf geachtet werden muss, die Werte möglichst nahe an die gesetzlichen für aktuelle Fahrzeuge zu bringen. Für Oldtimer bieten die Versicherungen oftmals spezielle Tarife und Pakete an.

Regelung der Benützung und Begutachtung

Laut Gesetz dürfen historische Kraftwagen lediglich an maximal 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder an 60 Tagen pro Jahr. Dazu müssen „fahrtenbuchartige Aufzeichnungen“ geführt werden. Diese sind der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Historische Kfz müssen nur alle zwei Jahre begutachtet werden. Diese §57a-Überprüfung kann man selbstverständlich von den Spezialisten des ÖAMTC vornehmen lassen.

Aufgrund der 35. Novelle zum KFG, treten mit 1. Jänner 2018 neue Bestimmungen zur wiederkehrenden Begutachtung historischer Fahrzeuge in Kraft.

1. Historische Fahrzeuge (gem. §2 Abs.1 Z43 KFG = Eintragung „historisches Fahrzeug“ im Zulassungsschein) sind, soweit das beurteilt werden kann, auf Übereinstimmung des mit dem genehmigten Zustand zu überprüfen.

Dazu müssen für die Begutachtung das Fahrzeug-Genehmigungsdokument sowie allfällige zusätzlich erforderliche Nachweise (allenfalls in Kopie) vorgelegt werden. In der Regel sind das der Typenschein oder die Einzelgenehmigung.

2. Weiters ist die Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen gemäß §34 Abs.4 KFG anhand der vorgelegten fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen zu kontrollieren.

Dazu müssen für die Begutachtung die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen der letzten zwei Jahre vorgelegt werden.

Eintrag „historisches KFZ“ in Typenschein

In der Regel werden folgende Unterlagen für den Eintrag „Historisches Fahrzeug“ in den Typen- und Zulassungsschein benötigt:

  1. Auszug aus der approbierten Liste der „Historischen Fahrzeuge
  2. Typenschein
  3. Nachweis über das Datum der erstmaligen Zulassung bzw. des Baujahrs
  4. Zwei Fotos von links vorne
  5. Besitznachweis und technisches Datenblatt

Quelle: ÖAMTC