Der AvD rät: Von Oktober bis Ostern (von „O“ bis „O“) Winterreifen aufziehen! Winterreifen sollten nicht nur wegen der Gesetzeslage für jeden Autofahrer Pflicht und das Fahren mit Sommerreifen in der kalten Jahreszeit dagegen absolut tabu sein. Winterreifen haben eine viel weichere Gummimischung, die bei tieferen Temperaturen nicht so schnell aushärtet und deshalb noch für genügend Gripp sorgt sowie ein stärker ausgeprägtes Profil mit verstärkten Kanten. Aber in jedem Fall muss der eigene Fahrstil der Witterung angepasst werden – auch mit der richtigen Bereifung.
Begriff „Winterreifen“ ist seit Mai 2017 gesetzlich definiert
Die gesetzlichen Vorgaben zur Bereifung in Deutschland besagen, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte nicht mehr mit Sommerreifen gefahren werden darf. Wer in dieser Situation sein Fahrzeug stehen lassen kann (und will), muss folgerichtig also keine Winterreifen aufziehen lassen.
Seit 18. Mai 2017 gibt es eine gesetzliche Definition für „Winterreifen“. Mit dem „Alpine-Symbol“ werden zum ersten Mal Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit der Reifen bei schneebedeckten Straßen festgelegt. Personenkraftwagen müssen auf allen Achsen mit einer solchen Bereifung versehen sein.
Motorräder und Mofas sowie Krankenfahrstühle müssen solche Reifen nicht aufziehen, weil es dafür kaum Angebote im Handel gibt. Fahrzeugführer solcher Gefährte haben aber jetzt bei winterlichen Straßenverhältnissen besondere Pflichten einzuhalten: Sie müssen vor Antritt prüfen, ob sie die Fahrt überhaupt durchführen müssen, weil es beispielsweise keine anderen Verkehrsmittel für die Strecke gibt. Wird trotzdem das eigene Gefährt benutzt, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Darüber hinaus ist der halbe Tachowert als Abstand in Metern einzuhalten.
Verbraucher mit M+S Bereifung („Mud and Snow“ oder „Matsch und Schnee“) können aber beruhigt sein: Bis Ende 2017 hergestellte M+S-Reifen dürfen bis zum 30. September 2024 auch unter winterlichen Bedingungen weiter benutzt werden.
Beim Kauf neuer Winterbereifung auf das „Alpine-Symbol“ achten
Die Prüfung der Profiltiefe ist einfach. Vor einer Umbereifung ist der Zustand der Reifen zu überprüfen. Halb abgefahrene Winterreifen sind im nächsten Winter nur noch bedingt tauglich für Glätte. Von Fachleuten wird ein Profil von noch min. 4 mm Tiefe für erforderlich gehalten.
Wer die ausreichende Profiltiefe seiner Reifen kurzerhand selbst überprüfen möchte, kann dieses ganz einfach mit einer 1 Euro Münze tun. Solange der 3 mm breite Messingrand der Münze im Profil verschwindet, hat der Reifen noch mindestens 3 mm Profiltiefe. Noch einfacher wird es bei Reifen mit TWI. Der „Tread Wear Indicator“ ist nichts anderes als eine Reifenverschleißanzeige in der Lauffläche, die mit kleinen Stegen quer zur Laufrichtung im Profil integriert wurde. Sind diese auf einer Ebene mit dem abgefahrenen Reifenprofil, sollte an einen Reifenwechsel gedacht werden.
Auf die richtige Größe achten
Wird der Kauf neuer Reifen geplant, ist zunächst darauf zu achten, ob die neuen Reifentypen auch für das eigene Fahrzeug zugelassen sind. Nicht immer genügt ein Blick in die Zulassungsbescheinigung. Dort ist zu wenig Platz, um alle zulässigen Reifentypen aufzulisten. In dem vom Hersteller ausgegebenen, sogenannten CoC-Papier („Certificate of Conformity“) lassen sich die Reifen/Rad-Kombinationen und Anmerkungen nachlesen.
P.S. Wer seinen Oldtimer im Winter in der Garage stehen hat und an keiner winterliche Ausfahrt teilnimmt, der erhöht bei den Sommerreifen lediglich den Druck im Reifen, um einem Standplatten wegen langer Standzeit vorzubeugen.
Quelle: AvD