Die Bedeutung eines H-Kennzeichens für Fahrzeuge, älter als 30 Jahren ist bekannt. H-Kennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden.
Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat Instanz verabschiedet. In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser, die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u.a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben.
Änderung Seite 3 der Verordnung
§ 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst. „Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:
Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.
Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Eigentümern eines Oldtimers stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:
Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.
Quelle: Verband der Autoindustrie (VDA)
In Kraft tritt die Verordnung erst mit der Veröffentlichung im Verkehrsblatt, die im Laufe der kommenden Wochen erwartet wird. Das Verkehrsblatt wird alle 4 Wochen veröffentlicht, so dass man davon ausgehen kann, dass die neue Kennzeichen-Kombination noch in dieser Oldtimer-Saison beantragt werden kann.
Änderungen des Steuersatzes für Fahrzeuge älter als 30 Jahre?
Die Mindereinnahmen an Kfz-Steuer für den Staat sind eine Sache. Die 191 Euro p.a. sind ja nicht für alle Zeiten garantiert.
Ist genügend Platz auf dem Kennzeichenblech?
Nun kommt zum H auf dem Kennzeichen Blech noch der Platz für den Saisonbeginn und – ende. Auf manchen bereits ausgegebenen H-Kennzeichen dürfte dafür, trotz Engschrift, nicht genügend Platz sein. Dazu kommt die Eigenart bestimmter Zulassungsstellen bei der Auslegung der Vorschriften.
Auswirkungen auf die Haftpflicht-, Teilkasko- und Kaskoversicherung
Die Mindereinnahmen beim Saison-Kennzeichen seitens der Versicherer, falls die sich auf zeitbezogene Abrechnung überhaupt einlassen, ergeben möglicherweise eine andere Kalkulation. Möglicherweise senkt dass Saisonkennzeichen das Schadensrisko für die Versicherungen obwohl die meisten Oldtimer mit H-Kennzeichen im Winter in einer Halle oder Garage stehen. Sie verursachen währenddessen folglich kaum Schäden.
Schauen wir mal wie diese Änderungen auf den Verbraucher sich auswirken.
Nachtrag vom 09.03.2017 – Quelle ADAC: Diese Regelung tritt voraussichtlich am 01.10.2017 in Kraft. Bis dahin obliegt die Entscheidung über einen entsprechenden Antrag weiterhin der Zulassungsbehörde.