Auch die Schweiz führt die allgemeine Lichtpflicht für Autofahrer ein. Ab Anfang 2014 sind Autos im Straßenverkehr ohne Licht nicht mehr geduldet.
Jetzt müssen auch Autofahrer in der Schweiz ab 1. Januar 2014 das Licht Tag und Nacht einschalten. Zulässig sind Tagfahrleuchten in Halogen oder LED-Technik und das Abblendlicht. Letzteres dürfte die einzige Technik für Oldtimer sein, denn wer will sein originales Sammlerstück mit LED-Leuchten verschandeln. Bei der Neuregelung von Oldtimer-Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1970 sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ziel der Neuregelung ist es, die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit weiter zu erhöhen. Natürlich wird es bei Nichteinschalten des Tagfahrlicht bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von 40 Schweizer Franken, ungefähr 33 Euro zahlen müssen.
Die Tagfahrlicht-Regelungen sind in den europäischen Ländern unterschiedlich. Manche Länder wie Weißrussland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, die Türkei und Zypern geben keine Lichtbestimmungen vor. Demgegenüber hat Österreich die 2005 eingeführte Lichtpflicht inzwischen wieder abgeschafft. In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge.
Erstaunlicherweise in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt. Beispielsweise schreibt Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühlampen vor.
Es gibt also für die Bürokraten der EU noch einigen Regelungsbedarf …