Bisher waren die staatlichen Behörden in Niederlanden sehr großzügig zu den Oldtimer Haltern gewesen. Bereits bei einem Fahrzeugalter ab 25 Jahren waren dort Klassiker von der Kfz-Steuer befreit. Das ist vorbei! Ab 1. Januar 2014 sind Oldtimer (Autos und Motorräder) in den Niederlanden erst ab einem Alter von 40 Jahren von der Kfz.-Steuer befreit, gleichgültig ob Diesel- oder Benzinmotor. Es gelten Kilometergrenzen in der jährlichen Fahrleistung und Fahrverbot im Winter.
Offensichtlich haben die staatlichen Organe damit eine weitere Einnahmequelle erschlossen. Bisher kauften viele Holländer in Deutschland ältere Fahrzeuge ohne Katalysator, die in deutschen Umweltzonen nicht mehr betrieben werden durften und brauchten ab einem Alter von 25 Jahren keine Steuer mehr zahlen. Der vermeintliche Oldtimer wurde damit bei vielen zum billigen Verbrauchsfahrzeug.
Die Benziner-Fahrzeuge inklusive Nutzfahrzeugen und Motorräder im Alter von 26 bis 40 Jahren kosten mindestens ein Viertel des normalen Steuersatzes maximal jedoch 120 Euro im Jahr. Sie dürfen in den Monaten Dezember, Januar und Februar nicht bewegt oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die Fahrzeuge mit einem Diesel- oder Flüssiggas-Antrieb im Alter von 26 bis 40 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Für diese Fahrzeuge muss der Halter den vollen Steuersatz zahlen. Wer nun wieder von Flüssiggas auf Benzin als Antriebsenergie umrüstet, kann mit dem niedrigeren Steuersatz rechnen.
Eine Übersicht der Oldtimer-Veranstaltungen in den Niederlanden finden sie mit diesem Link.