Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:
Der Wiederbeschaffungswert spiegelt den Marktwert wieder, zu dem ein Fahrzeug am freien Markt gehandelt wird, inklusive Händlerspanne und Umsatzsteuer.
Der Wiederbeschaffungswert ist also der Kaufpreis, der aufgewendet werden muss, um ein gleichwertig gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben. Wenn Sie ein klassisches Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert versichern, wird die Versicherungssumme dementsprechend im Vertrag festgelegt.
Achten Sie bei Ihrer Oldtimer-Versicherung unbedingt auf eine Absicherung zum Wiederbeschaffungswert! Im Gegensatz zum Marktwert berücksichtigt dieser die kurzfristige Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs.
Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.