Akzeptierte Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Für den Abschluss einer Youngtimer- und Oldtimer-Versicherung werden folgende Abstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge anerkannt:

  1. Abschließbare Einzel-, Doppel- oder Sammelgarage
  2. Carport auf umfriedetem Grundstück
  3. Stellplatz auf umfriedetem Grundstück

Wird das Fahrzeug überwiegend auf der öffentliche Straße oder Parkraum abgestellt, ist es nicht versicherbar.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.