Es muss sicherlich unterschieden werden zwischen Oldtimer-Teffen mit wenigen oder vielen Fahrzeugen und in einer Innenstadt, Parkplatz oder einer Weidefläche oder einer Veranstaltuung mit historischen Flugzeugen.
Der Ansatz, dass sich Veranstalter Gedanken über die Sicherheit ihrer Gäste machen sollen, ist gut und verständlich. Das sollte von dem zuständigen Ordnungsamt mit Augenmaß und im Bereich des Machbaren erfolgen.
Wenn Ordnungsämter es künftig nicht gelingt, die Auflagen für eine Oldtimer-Veranstaltung schlank zu halten, droht das Ende von privatem Engagement. Denn bei privaten Veranstaltungen muss die verordnete Sicherheit aus eigener Tasche zusätzlich zur Veranstalter-Haftpflichtversicherung bezahlt werden.
Der Staat kann nicht ernsthaft von einem Laien verlangen, ein professionelles Sicherheitskonzept aufzustellen. Unter diesen Umständen wird sich ein nicht kommerzieller Veranstalter es sich überlegen, ob sich der Organisationsaufwand lohnt. Das kulturelle Leben in der Gesellschaft würde um Attraktionen ärmer.
Mit einem Sicherheitskonzept wird den Besuchern eine scheinbare Sicherheit suggeriert, die es de facto gar nicht geben kann. Kein Veranstalter kann auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Radikalisierte und kranke Menschen, die anderen schaden wollen, finden immer einen Weg für ihre Taten!