Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:
Ein Selbstbehalt, der auch als Selbstbeteiligung bezeichnet wird, ist der Anteil an den Kosten, den der Versicherungsnehmer jeweils pro Schadenfall selbst trägt. Die Versicherung bezahlt somit den Betrag, der über die vereinbarte Selbstbehaltsgrenze hinaus geht.
Bei der Teilkasko, Vollkasko und All Risk – Allgefahrendeckung kann beim Vertragsabschluss aus verschiedenen Selbstbehalt-Varianten gewählt werden.
Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.