Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:
Der Marktwert eines Oldtimers bzw. eines Youngtimers ist der aktuelle Wert, der bei einem An- oder Verkauf auf dem Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge erzielt wird. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis, der weder Steuer noch Händlergewinnspanne beinhaltet.
Bei dieser Definition gibt es Abweichungen zum Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert bei der Höhe der Auszahlungssumme im Schadensfall.
Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer maximal die Entschädigung in Höhe der Versicherungssumme, die im Versicherungsvertrag festgeschrieben ist.
Hat sich der Wert über die Zeit hinweg erhöht oder gesenkt, kann es passieren, dass Sie unter- oder überversichert sind.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, der Versicherung jede Veränderung des Marktwertes mitzuteilen.
Ein Marktwert für ein historisches Fahrzeug liegt meist unterhalb des Wiederbeschaffungswertes oder Wiederherstellungswertes.
Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.