Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung
Die Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Ohne Haftpflicht-Versicherung ist eine Zulassung eines Fahrzeugs nicht möglich. Diese Versicherung kommt für Schäden gegenüber Dritten und auch den Fahrzeuginsassen auf.
Sie deckt Schadensersatzansprüche ab, wenn durch den Betrieb des Fahrzeugs eine dritte Person verletzt oder deren Eigentum beschädigt wird, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, an dem der Oldtimer-Fahrer die Schuld trägt.
Neben einer Haftpflichtversicherung ist für einen Oldtimer oder Youngtimer eine Teilkasko oder Vollkasko Versicherung sinnvoll.
Generell muss eine Haftpflicht und Kasko- und Allgefahren-Versicherung nicht zwingend bei demselben Versicherer abgeschlossen werden.
Höhe der Entschädigung: In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die Höchstversicherungssumme 100 Millionen Euro pauschal bzw. 15 Millionen Euro je geschädigte Person. Auch andere Höchstgrenzen finden sich bei den Versicherungsgesellschaften.
Noch umfassenderen Versicherungsschutz bietet eine All Risk – Allgefahrendeckung.
Die Haftpflicht-Versicherung endet automatisch nach der Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Doch durch die sogenannte Nachhaftung kann sich der Versicherungsschutz noch über das Vertragsende hinaus erstrecken. Das ist dann der Fall, wenn vom Käufer des Fahrzeugs in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe keine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Ein Geschädigter kann damit noch Ansprüche geltend machen, nachdem der Verkäufer seine Kfz-Haftpflichtversicherung beendet hat. Die Nachhaftung beginnt, sobald der Versicherungsvertrag endet und dauert meist einen Monat (§ 117 VVG). Für diesen Zeitraum der Nachhaftung kann der Versicherer eine Beitragszahlung verlangen wenn die Versicherung beansprucht wurde. Für Kaskoversicherungen ist keine Nachhaftung gesetzlich vorgesehen.
Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.