Winterreifenpflicht für Oldtimer bzw. Classic Cars

In den europäischen Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen zur Pflicht mit Winterreifen zu fahren. Einige Beispiele der wichtigsten Reiseländer für Oldtimer-Touristen zeigen die unterschiedlichsten Regelungen.

Deutschland

In Deutschland besteht eine «situative Winterreifenpflicht». Wer bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematch ohne Winterreifen (M&S-Reifen, Symbol Schneeflocke auf Reifenflanke) fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 40 €.

Mercedes 170 mit M&S Wintereifen
Mercedes 170 mit M&S Wintereifen

Frankreich

In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Die Nutzung kann jedoch durch entsprechende Verkehrsschilder vorgeschrieben werden. Die Aufschrift heißt dann «pneus neige». Auch kann das Fahren mit Schneeketten angeordnet werden. Mit Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Wer schneller fährt kann mit bis zu 135 € bestraft werden.

Italien

Speziell im Aostatal gilt eine Winterreifenpflicht vom 15. Oktober bis 15. April des folgenden Jahres. In anderen Regionen oder auf einzelnen Strecken kann das Fahren mit Winterreifen und Schneeketten je nach Witterungslage, kurzfristig durch Verkehrsschilder angeordnet werden.

Österreich

Wer in Österreich vom 1. November bis 15. April des Folgejahres mit Sommerreifen unterwegs ist, muss ein Bußgeld in einer Höhe bis zu 5.000 € rechnen. In besonderen Fällen kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Die Regelung gilt unabhängig, ob der Verkehr durch Matsch oder Schnee beeinträchtigt ist.

Schweiz

Die Schweizer «empfehlen» lediglich bei schlechten Witterungsverhältnissen Winterreifen zu benutzen. Bei einem Unfall aufgrund falscher Bereifung haftet der Fahrer meist mit.