Was ist beim Fahren mit Anhänger zu beachten?

Beim Betrieb eines Zugfahrzeugs mit Anhänger gibt’s eine Menge zu beachten. Nicht nur das Fahren mit Anhänger ist gewöhnungsbedürftig, sondern bereits der Führerschein entscheidet, welche Art Anhänger man ziehen darf. Die aktuelle Führerscheinklasse B ist nicht für jeden Anhänger ausreichend!

Mit einem BE-Führerschein oder einer alten Fahrberechtigung der Klasse 3 darf man mit Zugfahrzeugen von maximal 3,5 Tonnen prinzipiell jeden Anhänger ziehen, solange dessen freigegebene Anhängelast eingehalten wird. Wer aber seinen Pkw-Führerschein der Klasse B erst nach 1999 gemacht hat, darf Anhänger mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm ziehen, wenn die Kombination nicht mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse wiegt. Für schwerere Anhänger muss entweder eine Erweiterung der Klasse B, amtlich als B 96 bezeichnet, oder Klasse BE erworben werden. B 96 erlaubt Fahrzeugkombinationen bis 4,25 Tonnen, Klasse BE solche bis zu 7 Tonnen zu fahren.

Anhänger mit oder ohne Bremse

Aus Gewichtsgründen sind manche Anhänger ungebremst. Ihre maximale Anhängelast ist deutlich niedriger als mit Bremse, sodass manche kleinere Pkw nicht mit einem voll beladenen ungebremsten Hänger fahren dürfen. Das Gesamtgewicht entscheidet. Gebremste Anhänger funktionieren meist mit einer so genannten Auflaufbremse, die anspricht, sobald der Anhänger beim Bremsen gegen den Zughaken drückt. Art und Ausführung entscheiden über die maximale Anhängerlast, die im Fahrzeugschein beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung für beide Typen vermerkt ist.

Besonders wichtig ist das Gewicht, mit der die Deichsel auf den Zughaken drückt, man nennt es Stützlast. Die maximale Stützlast darf man nicht überschreiten. Man kann sie durch Unterstellen einer Personenwaage prüfen. Die maximale Stützlast wird mit gut sichtbar angebrachten silbernen Klebeschildchen sowohl für die Anhängekupplung als auch für die Deichsel des Hängers angegeben. Unterscheiden sich beide Werte voneinander, sollte man sich am niedrigeren Wert orientieren. Die Stützlast kann man durch die Anordnung der Zuladung verändern. Schweres Gewicht hinter den Achsen hebt den Anhänger vorn an, leichte Gegenstände verstaut man dann vorn.
Wohnwagentypen für jeden Geschmack

Wichtig ist auch die Breite: für kleinere Fahrzeuge empfehlen sich Breiten um 2,30 m, weil man auf Zusatzspiegel verzichten kann. Wohnwagen von 2,50m Breite sind für breite Zugwagen gedacht oder müssen mit Zusatzspiegeln gefahren werden.

Ladung richtig verteilen

Ein falsch beladener Anhänger beeinträchtigt die Fahrstabilität des ganzen Gespanns. Schwere Lasten sollten weitestgehend über der Achse des Anhängers verstaut werden. Dann läuft der Anhänger spurtreu hinter dem Zugwagen, verringert die Gefahr, dass der Hänger ins Schlingern kommt und gewährleistet eine optimale Bremswirkung. Zu viel Last hinter der Anhängerachse macht die Hinterachse des Zugwagens instabil, zu viel Gewicht vorn überschreitet meist die maximale Stützlast erheblich.

Fahren mit Anhänger braucht Übung

Fahrer mit Anhänger dürfen nicht schneller als 80 km/h sein. Mit einer gesonderten Abnahme von Zugwagen und Anhänger können maximal 100 km/h erlaubt sein, wenn beide Fahrzeuge am Heck eine gültige 100 km/h-Plakette tragen. Beide Geschwindigkeitsbereiche liegen nahe bei den LKW-Geschwindigkeiten. Falls der Hänger doch mal ins Schlingern gerät sollte man vorsichtig bremsen, anstatt der Pendelbewegung hektisch gegenzulenken.

B 96 Führerschein soll Anhängerführerschein ersetzen

Wer seinen Führerschein nach dem 1. Januar 1999 erworben hat, benötigt dann einen Anhängerführerschein BE, wenn Lasten von mehr als 0,75 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen mit einem Anhänger gezogen werden sollen. Seit dem Jahr 2013 wird als Erweiterung der Klasse B der neue B 96 Führerschein angeboten. Er ermöglicht es ihren Inhabern, Kombinationen aus Anhänger und Zugfahrzeug bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen fahren zu dürfen.

Der Vorteil des B 96 Führerscheins für den Interessenten liegt in der fehlenden Prüfung, weder praktisch noch theoretisch. Er muss eine mindestens siebenstündige Fahrschulung (Zeitstunden) absolvieren, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Bei den praktischen Übungen werden unter anderem Gefahrenbremsung, Ausweichen von Hindernissen und das Rangieren und Einparken geübt. Den Abschluss bildet eine einstündige Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung des Fahrlehrers.

Die Klasse BE ist eine echte Alternative

Der Erwerb eines Führerscheins der Klasse BE schließt mit einer (amtlichen) praktischen Fahrprüfung von mindestens 45 Minuten ab. Davor ist neben fünf Sonderfahrstunden in der Grundausbildung eine nicht vorgegebene Zahl von Fahrstunden zu absolvieren, die von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängen. Hat man bereits Erfahrungen im Ziehen kleiner Anhänger, müssen nicht mehr so viele anfallen. Berücksichtigt man die reguläre Dauer von 45 Minuten für eine Fahrstunde, muss der Kostenunterschied zu B 96 nicht hoch sein.

Größter Vorteil der Klasse BE: Man darf Gespanne bis zu 7 Tonnen Gesamtgewicht fahren. B 96 gibt lediglich die Erlaubnis bis 4,25 Tonnen. Diese Begrenzung kann schon dann ein Problem werden, wenn die Kombination die Gewichtsvorgabe gerade so hält, der Austausch des Zugfahrzeugs (oder des Hängers) aber zu einer darüber liegenden Gesamtmasse führt.

Quelle: AvD