Der Kfz-Versicherer hat die Aufgabe, der Zulassungsstelle mitzuteilen, wann der Versicherungsschutz für ein zugelassenes Auto erloschen ist. Die Behörde bestätigt dann den Eingang der Meldung.
Dieser Nachweis für den Eingang der Meldung ist für den Versicherer wichtig, um die Frist der Nachhaftung festzustellen. Erfährt die Zulassungsbehörde, dass für das Fahrzeug keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, muss sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen (§ 25 FZV).