Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Nummer
Früher wurde für die Zulassung eines Fahrzeugs die Versicherungsbestätigung bzw. Doppelkarte / Deckungskarte benötigt. Hierbei wurde von der Versicherung ein Schriftstück in Papierform ausgehändigt, das bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden musste. Die Deckungskarte erbrachte einen Nachweis, dass ein Vertragsverhältnis mit einer Versicherung zustande kommen soll.
Dasselbe Prinzip gilt heute für die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer.
Die veraltete Papierform wurde mittlerweile komplett abgeschafft und durch den elektronischen Versicherungscode ersetzt. Die eVB-Nummer ist mit der alten Versicherungsbestätigung gleichzusetzen.
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