Seit dem 1. Dezember 1951 müssen Kraftfahrzeuge in Deutschland zur Hauptuntersuchung. Der wichtigste Grund für die Einführung der Hauptuntersuchung war damals die Verkehrssicherheit auf den Straßen. Der Fahrzeugverkehr nahm seit Ende der 40er Jahre spürbar zu. Die Motorisierung in Deutschland stieg enorm an. Gleichzeitig nahmen die Unfälle beträchtlich zu. Ein Grund für die Einführung der regelmäßigen Hauptuntersuchung waren gravierende technische Mängel an den Fahrzeugen.
Dies führte zur Erkenntnis, dass eine technische Prüfung notwendig sei und so wurde vor 65 Jahren am 1. Dezember 1951 die Hauptuntersuchung gestartet. Technische Defekte spielen als Unfallursache in Deutschland heute kaum noch eine Rolle.
Damals verschickten die Behörden an die Fahrzeughalter noch Einladungen zur Hauptuntersuchung. Viele ignorierten damals diese Aufforderung und so mussten andere Maßnahmen greifen, um die Halter zur regelmäßigen Hauptuntersuchung zu zwingen.
Erst seit der Einführung der TÜV-Plakette im Jahr 1961 können die Ordnungshüter säumige Verkehrssünder am Siegel auf dem hinteren Kennzeichen leicht erkennen. Als Folge der Pflicht zur Plakette überrollte 1961 eine Blechlawine die Prüfstellen.
Damals war es noch ein reiner Mechanik-Check. Heute prüfen die Sachverständigen mehr als Bremsen, Stoßdämpfer, Reifen, Achsen, tragende Teile, Beleuchtung und für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01. Januar 1969 auch die Abgaswerte.