Wiederherstellungswert

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Der Wiederherstellungswert bzw. Wiederaufbauwert berücksichtigt die im Schadenfall über den Marktwert hinausgehenden erforderlichen Instandsetzungskosten.

Der Wiederherstellungswert ergibt sich aus der Summe des Anschaffungspreises eines gebrauchten klassischen Fahrzeugs und den Restaurierungskosten des Fahrzeuges. Wenn ein Versicherungsvertrag zum Wiederherstellungswert abgeschlossen wurde, wird die Versicherungssumme dementsprechend festgelegt.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.