Als Airbag (Prallkissen) ist heute nicht nur bei Youngtimern in der Regel ein Teil des Insassenrückhaltesystems von Kraftfahrzeugen.
1951 meldete der Münchner Erfinder Walter Linderer den Airbag als Patent an. Das Deutsche Patentamt erteilte das Patent über eine „Einrichtung zum Schutze von in Fahrzeugen befindlichen Personen gegen Verletzungen bei Zusammenstößen“. In den USA erhielt John W. Hetrick 1953 ein ähnliches Patent. Diese frühen Airbags waren allerdings nicht praktikabel wegen mangelnder Sensor- und Auslösetechnik. In den USA gilt Allen K. Breed mit einem 1968 vorgestellten System als Pionier der modernen Airbag-Technik.
Als Auslöser dient ein Quecksilberschalter, der bei einer starken Temporeduzierung den Sprengsatz auslöst. Der feste Treibstoff produziert nach dem Zünden ein mehr als 1000 Grad Celsius heißes Gas. Dieses bläst den Luftsack aus Polyamidgewebe in Millisekunden auf. Wenn das Gas abkühlt, dann fällt der Sack in sich zusammen.
In den USA wurden Autos der Marken Buick, Cadillac und Oldsmobile bereits ab 1974 mit Airbags ausgestattet. Erstes deutsches Auto mit einem Airbag war im Jahr 1981 der Mercedes-Benz W 126 (S-Klasse). Kurze Zeit später folgte der Einsatz auch in der Mercedes-Benz Baureihe W123. Hersteller wie Audi, Volkswagen und Opel zogen nach.
Erste überlebende Fahrzeuge mit dem Airbag sind nach den deutschen Bestimmungen für das H-Kennzeichen seit 1981 Oldtimer. Es stellt sich die Frage, ob er bei einem Unfall noch funktionieren könnte?
Beim Mercedes-Benz W 126 war damals an der B-Säule ein Datum vermerkt und die Verfallszeit wurde mit 10 Jahren kalkuliert. Die Vorschrift, den Airbag alle zehn Jahre auszutauschen, wurde abgeschafft. Mögliche Defekte können an der Elektrik liegen, die Zündleitung ist unterbrochen oder führt durch blanke Drähte zu Kurzschlüssen. Viel wahrscheinlicher ist das Nichtauslösen bei einem Unfall.