In den Zuschriften der Leser polarisiert das Meinungsspektrum zwischen „bei 30 Jahren bleiben“ und „auf 40 Jahre“ oder sogar „50 Jahre anheben“. Die Argumente beider Seiten sind mehrheitlich nachvollziehbar. Es ist gleichgültig, welcher Auffassung man hier zuneigt, wiederhole ich:
Wenn man das Mindestalter – meinethalben langfristig sogar auf 50 Jahre – anhebt, müsste dies stufenweise und mit vorheriger Ansage geschehen. Ein schlagartiges Heraufsetzen der H-Altersgrenze – z. B. per 2019 schlagartig auf 40 Jahre – hätte dagegen fatale Auswirkungen:
Eigner gepflegter Youngtimer aus Baujahren der späten 80er bis frühen 90er, die auf eine baldige H-Zulassung hinleben, würden quasi „über Nacht enteignet“.
Das gölte übrigens auch für Servicebetriebe, die sich auf die 30-Jahre-Grenze eingestellt haben und für ihre Kunden entsprechend Know How und Ersatzteile vorhalten. Diese Kunden würden nämlich vermehrt wegbleiben…
Ein unmittelbar vor der Heraufsetzung mindestens 30 Jahre altes und daher bereits „H-zugelassenes“ Fahrzeug würde anders behandelt, als ein nur marginal jüngeres Fahrzeug. Hierzu folgendes Beispiel:
Nehmen wir an, per 01/2019 würde das Alter auf 40 Jahre heraufgesetzt: Dann wäre ein Fahrzeug aus Baujahr 1988 nach der bisherigen Regelung gerade noch in 2018 „H-zulassungsfähig“, hätte also „Glück gehabt“. Dagegen wäre ein nur um ein (!) Jahr jüngeres Fahrzeug des Baujahres 1989 nicht mehr in 2019 „H-zulassungsfähig. Der Eigner hätte also „Pech gehabt“ und müsste nun bis 2029 warten!
Wäre dies gerecht? Entspräche es ideell dem Gleichbehandlungsgrundsatz? Ich meine nein.
Deshalb plädiere ich für eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf 40 oder meinetwegen sogar auf 50 Jahre.
Allerdings bin ich bei denen, die bei der Erstellung des erforderlichen H-Gutachtens für striktere Anwendung der „H-Kriterien“ plädieren: Nicht dem Werksoriginal entsprechende „Bastellösungen“ und Phantasielackierungen müssten K.O.-Kriterium sein. Der in solchen Fällen häufige Vorwand „zeitgenössischer Umbau“ wäre enger auszulegen. (Tuning nach klassischem Vorbild mag noch angehen.
Aber ein Golf III mit modernem Turbomotor ist so wenig „zeitgenössisch“ wie ein BMW 02 mit M3-Motor. Völlig heruntergerittene Möhren dürften ebenfalls kein H-Kennzeichen bekommen – womit ich „Patina“ keineswegs
ausschlösse! Nur eben bitte gepflegte.
Täte man diese Punkte bei der H-Begutachtung strikter beachten, wären wir schon einen guten Teil der auf das H-Kennzeichen zu rollenden Youngtimer-Schwemme los.
Quelle: Marcus Klippgen