Beim Import von gebrauchten Autos aus dem Ausland sind auch innerhalb der EU einige gesetzliche Regeln und Maßnahmen zu beachten. Einmal sind es Bestimmungen im Land der Ausfuhr und andererseits werden bestimmte Dokumente für die Zulassung in Deutschland benötigt.
Inhalt des Beitrags
Steuern und Zoll
Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land innerhalb der EU-Gemeinschaft in ein anderes Land ist kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, der Gebrauchte muss bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr angemeldet werden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:
- Privatperson kauft den Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland: Es fällt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.
- Privatperson kauft bei einem Autohändler im EU-Ausland: Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der im Land üblichen Mehrwertsteuer und der Käufer bezahlt den Bruttopreis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an. Eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung gibt es nicht.
- Größere Summen als 5.000 € in Italien in bar zu bezahlen, ist strafbar (Geldwäschegesetz).
- Bezahlung: Blitzüberweisung bei eigener Bank vorbereiten, vor Ort telefonisch veranlassen.
Dokumente für in Italien gekaufte Fahrzeuge
- Kaufvertrag als Eigentumsnachweis (Verkäufer, Käufer, Gegenstand, FIN, Tag der Übergabe, SEPA-Überweisungsdaten), notarielle Beglaubigung des Vertrages (?) (Empfehlenswert: Spezifizierten deutschen Vertragstext erstellen und diesen übersetzen lassen).
- Carta di circolazione (“libretto”) – Italienische Fahrzeugpapiere.
- Certificato di Proprietà, das ist ein Auszug aus einem „Öffentlichen Automobilregister“ der Provinz in der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war. Das Dokument Ist nicht immer problemlos zu bekommen!
- Abmeldebescheinigung: Auto muss in Italien „demolizione“ werden, was in Deutschland einer Verschrottung gleichkommt, da es sonst zu Steuerforderungen kommen kann. Auf der Carta di Circolazione erfolgt ein Vermerk, dass eine endgültige Ausfuhr innerhalb der EU erfolgt. Die Abmeldeprozedur kann lange dauern, also Zeit mitbringen oder vorher organisieren.
Überführung Fahrzeug von Italien nach Deutschland
Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt.
- Autotransport mit Kfz-Spedition, zum Beispiel Angebote über Autotransport-Portale einholen. Bedingungen durchlesen wegen Versicherung des Transportgutes!
- Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.
- Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes und Haftpflichtversicherung, die in Italien nur teuer oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist.
- Deutsches Kurzzeit-Kennzeichen und Versicherung wird in Italien nicht anerkannt.
Notwendige Dokumente im Original für die deutsche Zulassung
- Personalausweis oder Reisepass.
- Versicherungsbestätigung.
- Vorlage des Kaufvertrages im Original, anhand dessen der Eigentumswechsel nachgewiesen wird.
- Italienisches „Certificato di Proprietà“ und Carta di circolazione (Italienische Fahrzreugpapiere).
- Abmeldebescheinigung aus Italien.
- Bescheinigung der Vollabnahme durch den TÜV gemäß §21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, gegebenenfalls Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für H-Kennzeichen.
- Ist für das Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung vorhanden, muss ein Datenblatt für den Fahrzeugtyp vorliegen. Die größte Datenblattsammlung Deutschlands unterhält: TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH, Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge und Auslandgutachten, Krailenshaldenstr. 30, 70469 Stuttgart. Auch der Hersteller oder dessen Generalimporteur für Deutschland könnten in diesem Fall behilflich sein.
- Ist das gebrauchte Fahrzeug älter als drei Jahre ist ein Nachweis über die durchgeführte Haupt- und Abgasuntersuchung vorzulegen.
- Bei einem Import aus Italien: Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges, erhältlich beim Hersteller.
- Die Zulassungsstelle benötigt außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Gültigkeit max. 1 Monat) des Kraftfahrbundesamt (KBA). Fragen Sie die Behörde, ob Sie diese Bescheinigung selbst bringen müssen, oder ob die Behörde das Papier beantragt. Falls Sie das vornehmen müssen, können Sie den Antrag an das Kraftfahrbundesamt in Flensburg stellen. Mit dieser Bescheinigung wird nachgewiesen, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist oder andere Gründe, zum Beispiel FIN ist bereits registriert, gegen eine Anmeldung vorliegen.
- Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer.
Diese Daten wurden aus verschiedenen Quellen zusammen getragen, die sich teilweise widersprochen haben. Für aktuelle Korrekturen wäre ich dankbar.
Ergänzung vom 26.04.2017: Leser Martin Beham hat etwas zum Thema beigetragen: Ein-und Ausfuhr von Fahrzeugen. Die Infos stammen zwar aus der Provinz Bozen, dürften im übrigen Italien ebenso gehandhabt werden.
Ergänzung vom 25.05.2018: Leser Gunther Riess hat etwas zum Thema beigetragen: Es gibt noch eine zweite Möglichkeit ein Auto aus Italien nach Deutschland einzuführen. In Italien bleibt seit einigen Jahren ein Auto mit seinem Kennzeichen bis zur “demolizione” verheiratet. Auch wenn das Auto für deutsches Verständnis eigentlich abgemeldet ist.
Man kann, wenn der Verkäufer mitspielt, bzw. man den Verkäufer gut kennt und er einem vertraut – das Fahrzeug mit den originalen italienischen Schildern und der Zulassungsbescheinigung nach Deutschland einführen. Der weitere Vorgang ist der selbe wie mit der “demolizione” Abmeldebescheinigung.
Im Anschluss an HU/Zulassung in Deutschland muss man dann Kopien der italienischen Papiere, der neuen deutschen Papiere plus deutsche Zulassungsbescheinigung und die originalen italienischen Nummernschilder an den italienischen Verkäufer schicken.
Damit kann er das Fahrzeug dann endgültig in Italien abmelden.
Vorsicht, die deutschen Zulassungsstellen wollen oft die italienischen Nummernschilder einbehalten. Diese werden aber in Italien zwingend zur Abmeldung benötigt! In meinem Fall hat die Dame bei der Zulassungsstelle die Kennzeichen entwertet indem sie mit der Schere eine Ecke pro Schild abgeschnitten hat.
Ein anderer Leser berichtet: Die Zulassungsbehörden sind laut einer EU-Verordnung dazu verpflichtet, die italienischen Kennzeichen einzubehalten, falls noch vorhanden bzw. falls damit die Überführung erfolgte. Es handelt sich dabei um Staatseigentum und sie werden von den deutschen Behörden über das KBA direkt nach Rom zurückgesandt. Von den Kosten und der Dauer brauchen wir wohl nicht zu reden. Sind ja auch nur unsere Steuergelder.
Ergänzung vom 14.02.2019: Leser Lars Klenke hat etwas zum Thema ergänzt: Von Italien durch die Schweiz darf man nicht ohne Probleme einen nicht zugelassenen Wagen auf einem Trailer transportieren. Nach telefonischen Auskünften des Deutschen und Schweizer Zoll ist es möglich mit Papieren und Kaufvertrag die Einfuhr an der Landsgrenze anzumelden (Formular 1525). Es muss keine Sicherheit (Geld) hinterlegt werden.