Die Halter von Oldtimern mit Eintrag „Veteranenfahrzeug“ in den Schweizer Fahrzeugpapieren bezahlten bisher die normale Verkehrssteuer nach Gesamtgewicht. Für diese Art von Fahrzeugen ist die jährlich zulässige Fahrleistung auf lediglich 2000 bis 3000 km beschränkt.
Bereits in verschiedenen Schweizer Kantonen wurde über die Reduktion der Verkehrssteuer
diskutiert. In den Kantonen Tessin und Basel-Stadt wurde eine Pauschalsteuer von 125 bzw. 180 Franken eingeführt.
Auch der Landrat des Kanton Basel-Landschaft hat im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben eine Pauschalsteuer für Veteranenfahrzeuge, 180 Franken für Motorfahrzeuge und 50 Franken für Motorräder analog der Region Basel-Stadt beschlossen.
Damit wurde nicht nur die geringe zulässige Fahrleistung gegenüber modernen Autos und Motorrädern berücksichtigt, sondern indirekt die Erhaltung, Wartung und Pflege von Veteranenfahrzeugen in der Schweiz als Zeugen ihrer Zeit und technisches Kulturgut gewürdigt.