Damit der Motor eines Fahrzeugs stets ausreichend Öl hat, sollte der Fahrer immer die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachten. Der Ölstand sollte in regelmäßigen Abständen, gerade bei älteren Motoren, regelmäßig kontrolliert werden. Dies gilt in erster Linie bei häufigen Kaltstarts im Stadt- und Kurzstreckenverkehr. Im Kurzstreckenbetrieb wird das Öl nicht richtig heiß und es kann zu einer schädlichen Ölverdünnung kommen.
Zu wenig, zu viel und ungeeignetes Öl kann zu einem Motorschaden führen. Fahrzeughersteller haben auch in der Vergangenheit Hinweise für Motoröl und dessen Spezifikationen gegeben, das den Motor nicht schädigt. Auch die vom Hersteller empfohlenen Ölwechselintervalle sind einzuhalten.
Rund 250 Ölsorten werden auf dem deutschen Markt angeboten. Auf der sicheren Seite liegt man, wenn man das Motoröl nachfüllt, das beim Ölwechsel eingefüllt wurde.
Auf den Motorölflaschen findet der Verbraucher SAE-Angaben zur Viskosität, also zur Zähflüssigkeit des Öls. Heutzutage werden üblicherweise sogenannte Mehrbereichsöle für Pkw verwendet, etwa SAE 20W-50 für Oldtimer der 60er- und 70er-Jahre. Die Zahl vor dem „W“ beschreibt die Fließeigenschaften bei Kälte, die Zahl nach dem W die Viskosität bei 100 Grad C. Motoröl mit der Kennung SAE 10 W-40 ist dünnflüssiger als ein SAE 20 W-50.
ACEA-Spezifikationen zeigen dem Käufer das Leistungsvermögen des Öls. Die Einsatzzwecke sind an der Klassifizierung erkennbar: „A“ steht für Pkw-Ottomotoren, „B“ für Dieselmotoren, „C“ für Pkw-Otto- und für Dieselmotoren, „E“ für Lkw-Dieselmotoren.
Synthetiköle sind nur gut geeignet für Hochleistungsmotoren, da der Schmierfilm bei höherer Belastung nicht abreißt. Leichtlauföle verringern den mechanischen Reibungsverlust im Motor, weshalb sie oft dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen. Longlife-Öle zählen zu den Leichtlauf-Schmiermitteln und sind in Fahrzeugen mit Longlife-Service vorgeschrieben. Sie sind für Oldtimer nicht zu empfehlen.
Motoröl lässt sich in einem verschlossenen Kanister drei bis fünf Jahre lagern.
Wird der Ölwechsel in Eigenregie durchgeführt, muss das Entsorgen von Altöl an zugelassenen Stellen erfolgen. Der Verkäufer muss das Altöl bis zur Menge des abgegebenen neuen Motoröls annehmen oder eine Annahmestelle in der Nähe benennen oder organisieren. Eine nicht fachgerechte Altölentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro belegt werden.