Fahrlässigkeit

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Das Verhalten eines Fahrers eines Oldtimers oder Youngtimers kann als leicht oder grob fahrlässig eingestuft werden. Dies spielt vor allem bei der Regulierung von einem Schaden ein Rolle. Der Versicherer überprüft, in welchem Ausmaß der Fahrer als Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt hat.

Je nach Bewertung erhält der Versicherungsnehmer einen Schadenersatz in voller Höhe oder nur teilweise. So kann mit Begründung der groben Fahrlässigkeit die Entschädigung gekürzt werden, zum Beispiel bei Drogen oder Alkohol Genuss oder eine rot zeigende Ampel wurde überfahren und dabei ist ein Unfallschaden entstanden.

Anmerkung: Es werden auch Versicherungen angeboten mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung. Die Schadensersatzleistung wird nur in wenigen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Trunkenheit, gekürzt.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.