In der Regel versprechen sich die Nutzer von der Installation und Nutzung einer Dash Cam im Auto eine Verbesserung der Beweissituation bei Verkehrsunfällen oder die Möglichkeit, ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer dokumentarisch zu belegen.
Eine Umfrage bei den Partnerclubs des ADAC im europäischen Ausland hat ergeben, dass in den meisten Ländern bislang keine konkreten gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von Dashcams vorhanden sind.
In den folgenden Ländern ist die Verwendung von Dashcams derzeit laut Auskunft der jeweiligen länderspezifischen Automobilclubs unproblematisch:
- Bosnien-Herzegowina
- Dänemark
- Großbritannien
- Italien
- Malta
- Niederlande,
- Norwegen – lediglich für den privaten Gebrauch, Fahrer darf hiervon nicht abgelenkt werden
- Frankreich – solange keine Sichtbehinderung gegeben ist
- Schweden
- Serbien
- Spanien
- Ungarn – Kamera sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen und nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein
In folgenden Ländern wird von der Verwendung einer Dashcam abgeraten, da dort erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen:
- Belgien
- Luxemburg
- Portugal
- Schweiz
- In Österreich unterliegen Videoaufzeichnungen im öffentlichen Bereich der Genehmigungspflicht durch die Datenschutzkommission. Das Aufzeichnen ohne Genehmigung wird mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 25.000 Euro geahndet. Darüber hinaus kommen derartige Videoaufzeichnungen nicht als Beweismittel für polizeiliche Anzeigen in Betracht, da zur Erfassung dieser Daten ausschließlich Straßenaufsichtsorgane berechtigt sind.
Die Diskussion befinden sich in vielen Ländern noch im Anfangsstadium, so dass jederzeit kurzfristige Änderungen der Rechtslage in den einzelnen Ländern möglich sind.
Quelle: ADAC