Auslandsschadenschutz

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Eine Versicherung für den Auslandsschadenschutz hilft, wenn Sie mit dem klassischen Automobil oder Motorrad im europäischen Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden und die Haftpflicht des Unfallgegners eine zu geringe Versicherungssumme aufweist.

Enthält die abgeschlossene Versicherung für den Oldtimer einen Auslandsschadenschutz können Schadenersatzansprüche nach deutschem Recht und nach deutschen Standards geltend gemacht werden.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.