Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot

Sobald sich auf Straßen und Autobahnen ein längerer Stau bildet, haben die Rettungskräfte große Schwierigkeiten zum Unfallort zu gelangen, denn ihr Rettungsweg ist von zahlreichen und dicht hintereinander stehenden Fahrzeugen blockiert, obwohl man eine Rettungsgasse frei halten muss.

Richtiges Verhalten bei Stau

Die sogenannte Rettungsgasse muss immer freigehalten werden. Auf zweispurigen Schnellstraßen soll sie zwischen linker und rechter Spur, nicht auf dem Standstreifen liegen! Bei dreistreifigen Autobahnen liegt der Rettungsweg zwischen linker und mittlerer Spur.

Schon beim Anhalten am Stauende muss man deshalb auf der linken Spur ganz links an den Randstreifen und mit Abstand zum davor stehenden Auto anhalten. Fahrer auf der mittleren und rechten Fahrspur orientieren sich an der rechten Fahrbahnbegrenzung. Nicht erst beim Herannahen der Rettungsfahrzeuge Platz machen.

Halten Sie am Stauende 10 Meter Abstand zum vor Ihnen stehenden Fahrzeug, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und beobachten Sie im Rückspiegel, ob das hinter Ihnen fahrende Fahrzeug bremst. Notfalls im Abstand zum Vordermann noch etwas vorfahren.

Bei Halt am Stauende auf der rechten Spur mindestens 15 m Abstand zum davor fahrenden Fahrzeug halten, damit man notfalls noch vor einem zu spät bremsenden LKW nach vorn oder auf die Standspur flüchten kann.

Es ist verboten, Rettungsfahrzeugen in der Rettungsgasse zu folgen. Auch das Vordrängeln auf der Standspur ist ebenso wenig erlaubt, wie das „Überholen“ durch Nutzung von Parkplätzen und Ausfahrten.

Allerdings dürfen Autos, die an der nächsten Autobahnausfahrt abfahren wollen, unter Wahrung besonderer Vorsicht schon ab der 300m Bake mit den drei weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund die Standspur nutzen. Sie sollten dabei den Blinker rechts einschalten und müssen jederzeit andere, die von links auf die Abfahrtspur fahren wollen, einscheren lassen.

Motorradfahrer dürfen sich gemäß StVO nicht zwischen den aufgestauten Fahrzeugen durchschlängeln. Allerdings dürfen Autofahrer vorbeifahrende Motorräder auch nicht bedrängen oder nötigen – gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot.

Vorsicht beim Aussteigen im Stau! Erlaubt ist dies nur bei Halt auf dem Standstreifen. Bei längerem Stau kann es zur Verrichtung der Notdurft nötig sein, das Fahrzeug zu verlassen. Außerhalb des Fahrzeuges sich immer nur mit Warnweste aufhalten. Vor dem Öffnen der Tür muss man aufmerksam in den Spiegel schauen und sehr vorsichtig die Fahrspuren kreuzen. Der Fahrer darf sein Auto nie unbeaufsichtigt im Stau stehen lassen. Kinder, alte Menschen und Gebrechliche sollten das Fahrzeug nicht unbegleitet verlassen. Bei Dunkelheit und schlechtem Wetter sollte man so lange wie möglich im Fahrzeug bleiben.

Quelle: AvD