Wertgutachten und Kurzgutachten

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Der Wert eines Oldtimers wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Ein objektiver Wert lässt sich aber nur schwer ermitteln, da Angebot und Nachfrage darüber entscheiden, welchen Marktpreis ein Oldtimer hat.

Zur Berechnung der Kfz-Versicherung bildet der Kaufpreis des Oldtimers die Basis. Um gepflegte Klassiker vom schrottreifen Altmetall zu unterscheiden, zählt bei der Wertbestimmung – anders als bei Neuwagen – nicht das Datum der Erstzulassung. Auch der Kilometerstand fällt nicht ins Gewicht. Er braucht in den meisten Fällen nicht mehr angegeben zu werden, denn oft lässt er sich gar nicht mehr ermitteln. Daher ist das wichtigste Kriterium der Erhaltungs-/Pflegezustand.

Zur Einschätzung des Versicherungswertes eines historischen Fahrzeugs benötigt der Eigentümer ein Wertgutachten oder eine Kurzbewertung für die Oldtimer-Versicherung. Dieses kann von einem Kfz-Sachverständigen erstellt werden.

Wertgutachten können den Vermögenswert sichern

Bei Verkehrsunfällen mit Oldtimern sind Versicherungen knallhart. Die Klassiker werden dann meist nur noch als Schrott eingestuft.

Kurzbewertung

  1. Technische Daten
  2. Sichtprüfung
  3. Zweck: Versicherung für Oldtimer

Wertgutachten

  1. Fahrzeug-Historie
  2. Äußerer Zustand (Lackierung)
  3. Technischer Zustand (Motor, Bauteile)
  4. Eingehende Prüfung
  5. Zweck: Versicherung für sehr teure Oldtimer

Bei einigen Versicherungen ist zum Abschluss eines Versicherungsvertrages ein Wertgutachten notwendig. Das kann bei einem Oldtimer-Pkw erst ab einem Fahrzeugwert von 50.000 Euro und bei einem Oldtimer-Kraftrad ab 20.000 Euro notwendig sein. Diese Grenzen werden von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.

Die Bezeichnung für klassische Kraftfahrzeuge finden Sie in dem Beitrag.