Für Oldtimer-Traktoren gibt unterschiedliche Kfz-Kennzeichen. Dieser Beitrag soll über die Voraussetzungen und Wahlmöglichkeiten aufklären.
Inhalt des Beitrags
Grünes Kfz-Kennzeichen
Damit können land- und forstwirtschaftliche Betriebe Traktoren steuerfrei zulassen. Anhänger dürfen mit dem gleichem Kfz-Kennzeichen mitgeführt werden.
- Vorteile: Steuerfrei, Anhänger zulassungsfrei, Halter muss nicht Besitzer des Schleppers sein.
- Nachteile: Nur für landwirtschaftliche Zwecke (nicht für Oldtimertreffen, Ausfahrten etc.). Ein Überrollbügel wird von der Berufsgenossenschaft für einen landwirtschaftlichen Einsatz gefordert.
Schwarzes Kfz-Kennzeichen
Das »Schwarze Kfz-Kennzeichen ist eine normale Zulassung und nicht steuerfrei. Jeder mitgeführte Anhänger muss separat Zulassung, TÜV und Versicherung besitzen.
- Vorteile: Ist unabhängig vom Verwendungszweck zulässig.
- Nachteile: Steuerpflichtig, Anhänger brauchen eigene Zulassung, TÜV und Versicherung. Ein grünes Kfz-Kennzeichen am Anhänger und ein schwarzes Kennzeichen am Schlepper ist nicht zulässig, umgekehrt schon.
H-Kennzeichen
Oldtimer-Kennzeichen mit dem H: Das H-Kennzeichen bietet eine Steuerpauschale von 191 Euro pro Jahr. Die Verwendung erfolgt analog dem schwarzen Kfz-Kennzeichen.
Rotes Wechselkennzeichen für Oldtimer (07)
Mit diesem Kfz-Kennzeichen kann man bis zu zehn Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind, TÜV-frei fahren. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges ist man selbst verantwortlich. Steuern und Versicherungsgebühren sind höher als bei einer normalen Zulassung und rechnen sich daher nur bei mehreren Oldtimer-Traktoren. Man darf immer nur ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen auf öffentlichen Straßen bewegen.
- Vorteile: Gilt für bis zu zehn Oldtimer, keine TÜV-Abnahme der Fahrzeuge notwendig.
- Nachteile: Steuern und Versicherung sind teuer, polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Jedoch nur zu Reparatur-, Wartungsfahrten und zu Oldtimer-Veranstaltungen einsetzbar.
Kfz-Kennzeichen für Saison
Mit dem Saisonkennzeichen wird der Traktor nur für einen vorher festzulegenden Zeitraum zugelassen. Die Betriebszeit für ein Saisonkennzeichen liegt bei mindestens zwei und höchstens elf Monaten im Jahr.
- Vorteile: Die alljährlichen Anund Abmeldungen entfallen, man spart Steuern und Versicherung.
- Nachteile: Der Traktor steht nicht das ganze Jahr über zur Verfügung, darf jedoch außerhalb der auf dem Kfz-Kennzeichen genannten Monate nicht auf öffentlichem Verkehrsraum abgestellt werden.