Nutzerkreis

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Der Youngtimer und Oldtimer muss ausschließlich der privaten Nutzung dienen. Ein zugelassener Alltags-Pkw muss in der häuslichen Gemeinschaft vorhanden sein. Auch ein Firmen-Pkw zur alleinigen, privaten Nutzung ist möglich. Ein Nachweis ist erforderlich.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.