Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:
In der Regel laufen Verträge zur Oldtimer Versicherung jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres und verlängern sich ohne Eingang einer Kündigung automatisch.
Üblich ist eine Kündigungsfrist von einem Monat, sodass eine Kündigung bis zum 30. November fristgerecht ist. Fällt der 30. November auf einen Sonntag oder Feiertag, ist eine Kündigung bis zum 1. Dezember in der Regel ausreichend.
Falls in den Versicherungsbestimmungen (AGB) des jeweiligen Versicherers abweichende Regelungen gelten, sind diese zu beachten. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel wenn die Beiträge einer Versicherung erhöht werden kann der Vertrag durch den Versicherungsnehmer wegen eines Sonderkündigungsrechts gekündigt werden.
Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.