Wenn man seinen Oldtimer nicht per Anhänger transportieren möchte, sondern auf eigener Achse, dann ist ein Kurzzeit-Kennzeichen (04er-Kennzeichen) eine Wahl. Früher konnten auch Privatpersonen ein rotes Kennzeichen erhalten, um ein Fahrzeug zu überführen. Diese „roten Nummern“ mit den führenden Ziffern „06“ bekommen nur noch gewerbliche Kfz-Händler, -Hersteller oder -Werkstätten von den Zulassungsstellen ausgehändigt.
Der Private, der ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen möchte, bekommt nur noch ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Dieses Nummernschild ist speziell für Probe- oder Prüfungsfahrten sowie für Fahrzeugüberführungen vorgesehen.
Für die Aushändigung benötigt die örtliche Kfz-Zulassungsstellevom Halter einen gültigen Ausweis und eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Diese sogenannte eVB-Nummer erhält man beim Abschluss einer ebenfalls erforderlichen Überführungsversicherung bei einem der vielen Kfz.-Versicherungen. Dabei handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung. Wer eine zusätzliche Kaskoversicherung für sein Auto oder Motorrad benötigt, muss mit dem jeweiligen Versicherer gesondert einen Vertrag abschließen. Das örtliche Gewerbe für Autoschilder erstellt das Überführungskennzeichen nach den Vorgaben der Kfz-Zulassungsstelle. Anschließend muss noch der amtliche Stempel von der Zulassungsstelle auf das Kennzeichen aufgeklebt werden. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen, Bearbeitungsgebühr, Versicherung und Herstellen des Schildes belaufen sich auf 100 bis 130 Euro.
Auf dem Nummernschild ist der letzte Tag der Gültigkeit für die Zulassung zum Verkehr rechts eingeprägt. Dieses Datum richtet sich nach dem Ablauf des vereinbarten Versicherungsschutzes. In der Regel kann ein Überführungskennzeichen in einem Zeitraum von fünf Tagen genutzt werden. Dieses Nummernschild darf der Halter nur an einem Fahrzeug und nur für eine Probefahrt oder die Überführung verwenden. Es ist übrigens unerheblich, ob das Auto oder Motorrad eine gültige TÜV- und Abgasuntersuchung hat.
Soll das betreffende Fahrzeug nach Deutschland importiert werden, so ist bei Überführungen aus EU-Ländern zusätzlich zu dem Kurzzeitkennzeichen auch eine Grüne Versicherungskarte notwendig. Für Nicht-EU-Staaten gelten von Land zu Land unterschiedliche Regelungen.