Tagfahrlicht (englisch: Daytime Running Light) oder Licht am Tag, ist eine Fahrzeugbeleuchtung, die nur für Fahrten bei guten Sichtverhältnissen am Tag eingesetzt werden darf, sofern die Benutzung von Abblendlicht nicht vorgeschrieben ist. Dafür genutzt werden Tagfahrleuchten zusätzlich zu den Fahrzeugscheinwerfern oder aber eine besondere Fahrlichtschaltung. Tagfahrleuchten und Abblendlicht dürfen nie gemeinsam leuchten.
Den wenigsten Oldtimer-Fahrern ist es bekannt, dass seit 1. Januar 2014 Tagfahrlicht in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist. Das eigenartige an der Regel ist, dass Automobile ab Erstzulassung 1970 ständig mit Tagfahrlicht oder mit Abblendlicht fahren müssen. Warum ausgerechnet das Jahr 1970 gewählt wurde, bleibt ein Geheimnis der Schweizer Gesetzgeber. Die verwendeten Lampen müssen nach „ECE R 87“ zertifiziert sein. Diese Kennungen müssen auf dem Tagfahrlicht vorhanden sein.
Die Tagfahrlicht-Regelungen sind in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder wie Weißrussland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Türkei und Zypern geben keine Lichtbestimmungen vor. In Frankreich und Deutschland wird Tagfahrlicht empfehlen. In Finnland wird es geduldet, in Schweden und Norwegen ist Tagfahrlicht seit Jahren Pflicht und in Dänemark nur bei guter Sicht und zusammen mit Standlicht. Österreich hat die Regelung im Jahr 2008 bereits wieder abgeschafft.
So schreiben beispielsweise Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühlampen vor.
Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder.
Wegen dieser völlig uneinheitlichen Regeln sind Oldtimer Besitzer verunsichert. Sie suchen nach Wegen, um die Nachteile dieser neuen Pflicht zu umgehen. So vergisst man etwa bei historischen Autos schnell, das Licht einzuschalten. Zudem kostet das Abblendlicht etwa 0,2 Liter pro 100 km Mehrverbrauch. Bei historischen Fahrzeugen mit 6 Volt Elektrik und Gleichstromlichtmaschine ist die Autobatterie schneller leer als man denkt. Wer nach dem Verlassen seines Autoklassikers vergisst sein Abblendlicht auszuschalten, der hat wegen einer leeren Batterie möglicherweise später mit Startschwierigkeiten zu kämpfen.
Oldtimer mit Klappscheinwerfer müssen dann bei Fahrten mit geöffneten Schlafaugen fahren, das sieht nicht gut aus und die Aerodynamik des Fahrzeugs wird auch beeinträchtigt.
Doch die Montage von zusätzlichen LED-Tagfahrlichtern beeinträchtigt die Originalität und die Zulassungsfähigkeit als Oldtimer mit einem H-Kennzeichen.
Ob Tagfahrlicht zur Senkung von Unfällen führt, ist bis heute statistisch nicht bewiesen.
Bei schlechten Lichtverhältnissen fährt der verantwortungsbewusste Lenker eines Oldtimers wie bisher mit Abblendlicht.