Am 1. September 1957 trat ein Gesetz in Kraft, dass die zulässige Geschwindigkeit innerorts auf 50 Km/h beschränkte. Die unlimitierte Raserei war gesetzlich zu Ende!
Grund war der rasch zunehmende Verkehr und die immer leistungsfähiger werdenden Autos in den 50er Jahren. Sie sorgten besonders in den Innenstädten und Ortschaften für eine rasant wachsende Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer.
Mitte der fünfziger Jahre gab es fast 12.000 Verkehrstote pro Jahr bei einer noch geringen Verkehrsdichte! Die Maßnahme zeigte auch Wirkung, denn die Zahlen der Verkehrsopfer gingen zurück. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften (Ortsschild) durfte weiterhin so schnell gefahren werden, wie verantwortbar. Erstaunlicherweise wurden erst 1976, also 15 Jahre später, außerorts Limitierungen eingeführt.
Anmerkung: 2017 liegt der mit Verbrennungsmotoren ausgestattete Fahrzeugbestand in Deutschland bei 63 Millionen: Personenautos, Lastwagen, Busse, Zweiräder, Baustellen-/Landwirtschafts-Fahrzeuge u..a.. Auf den Straßen starben 2016 rund 3.280 Menschen!
Um die Zahl der Getöteten im Verkehr zu senken, wurden im Laufe der Jahre im Fahrzeug Sicherheitseinrichtungen eingebaut, wie zum Beispiel Sicherheitsgurte und Airbags. Verbesserungen an der Fahrzeugzelle und das Crashverhalten zu verbessern waren weitere Maßnahmen.