In vielen Landkreisen und Städten muss die Verlängerung des roten 07er-Kennzeichens beantragt werden. In manchen Landkreisen wird es nach einer Probezeit unbefristet erteilt. Exakte Informationen dazu gibt es bei der zulässigen Zulassungsstelle.
Die Fahrtennachweise werden, wie in vielen Landkreisen und Städten üblich, einmal im Jahr von der Zulassungsbehörde kontrolliert. Auf Antrag des Halters kann das Prüfungsintervall bei geringem Fahrtenumfang auf zwei Jahre ausgeweitet werden.
Das 07er-Kennzeichen ist eine Art „Wechselkennzeichen“. Mit dem 07er-Kennzeichen können mehrere Fahrzeuge wie Autos, Lkw oder Traktoren sowie Motorräder und Kleinkraftrad, abwechselnd genutzt werden. Als Fahrzeugpapier erhält der Halter ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das die Zulassungsbehörde die wichtigsten Daten der Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen bewegt werden, einträgt.
Fahrzeuge, die in Frage für das 07er-Kennzeichen kommen, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für das H-Kennzeichen. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt und in gutem, originalem oder originalgetreuem Zustand sein. Besonders interessant ist das rote Kennzeichen für Besitzer sehr alter Kraftfahrzeuge, die zum Beispiel keine elektrische Anlage besitzen und aus diesem Grund die geltenden Zulassungsvorschriften nicht erfüllen. Ebenfalls attraktiv ist das rote Kennzeichen für Sammler, die mehrere Fahrzeuge besitzen und nur sporadisch fahren, denn der Kfz-Steuersatz beträgt pauschal 191 Euro pro Jahr.
Es gibt jedoch massive Nutzungseinschränkungen. So dürfen Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen ausschließlich Oldtimer-Treffen und Veranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, ansteuern. Ferner erlaubt sind „Probe- und Prüfungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.“ Zum Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Auch eine Hochzeitsfahrt fürs befreundete Pärchen, Einkaufstouren oder gar gewerbliche Nutzung ist verboten.