{"id":5893,"date":"2016-09-06T12:00:29","date_gmt":"2016-09-06T10:00:29","guid":{"rendered":"https:\/\/oldtimer-veranstaltung.de\/service\/?p=5893"},"modified":"2016-09-06T12:38:18","modified_gmt":"2016-09-06T10:38:18","slug":"fahrerflucht-kann-den-versicherungsschutz-kosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/oldtimer-veranstaltung.de\/service\/fahrerflucht-kann-den-versicherungsschutz-kosten\/","title":{"rendered":"Fahrerflucht kann den Versicherungsschutz kosten"},"content":{"rendered":"<p>Nach den offiziellen Unfallstatistiken nehmen die F\u00e4lle von Fahrerflucht bei Sachsch\u00e4den zu.<\/p>\n<p>Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, so die amtliche Bezeichnung, ist eine Straftat (\u00a7 142 Strafgesetzbuch). Auch der Versuch, sich durch Unfallflucht der Feststellung von Personalien, Unfallhergang usw. zu entziehen ist grunds\u00e4tzlich strafbar. Autofahrer werden allerdings nicht wegen Unfallflucht verfolgt, wenn sie reine Sachsch\u00e4den im ruhenden Verkehr, zum Beispiel einen Parkrempler, verursachen und sich danach binnen 24 Stunden bei der Polizei melden.<\/p>\n<h3>Unfallbeteiligte m\u00fcssen warten und sollten die Polizei rufen<\/h3>\n<p>F\u00fcr alle Unfallbeteiligten besteht grunds\u00e4tzlich Wartepflicht: Sie d\u00fcrfen die Unfallstelle nur verlassen, wenn die Schadenregulierung gekl\u00e4rt ist. Welcher Zeitraum dabei angemessen ist, wird von der Rechtsprechung differenziert betrachtet. Das h\u00e4ngt vom Ausma\u00df der Unfallsch\u00e4den ebenso ab wie von Ort und Zeit des Unfalls oder auch den Witterungsverh\u00e4ltnissen. Bei Erf\u00fcllung der Wartepflicht ist es \u00fcbrigens auch unerheblich, ob man sich schuldig oder unschuldig an dem Unfall f\u00fchlt.<\/p>\n<figure id=\"attachment_8469\" aria-describedby=\"caption-attachment-8469\" style=\"width: 730px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/oldtimer-veranstaltung.de\/service\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/MB-O319-Unfallflucht.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/oldtimer-veranstaltung.de\/service\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/MB-O319-Unfallflucht.jpg\" alt=\"MB O319 Unfallflucht\" width=\"730\" height=\"976\" class=\"size-full wp-image-8469\" srcset=\"https:\/\/oldtimer-veranstaltung.de\/service\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/MB-O319-Unfallflucht.jpg 730w, https:\/\/oldtimer-veranstaltung.de\/service\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/MB-O319-Unfallflucht-224x300.jpg 224w\" sizes=\"auto, (max-width: 730px) 100vw, 730px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-8469\" class=\"wp-caption-text\">MB O319 Unfallflucht<\/figcaption><\/figure>\n<p>Im Zweifel sollten die Beteiligten die Polizei zu rufen. Im Zeitalter der mobilen Kommunikation hat nahezu jeder ein Mobiltelefon, mit dem unter der Polizei-Notrufnummer 110 kostenfrei die Meldung abgesetzt werden kann. Das funktioniert auch bei leerer Prepaidkarte.<\/p>\n<p>Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass ein Bagatellschaden vorliegt. Die gesetzliche Ausnahme der Nachmeldung greift nur dann, wenn zwischenzeitlich kein anderer den Schaden der Polizei gemeldet hat. Zudem ist f\u00fcr den Kfz-Laien die Schadensh\u00f6he meist nur schwer einzusch\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Etwas anderes ist, die Unfallstelle f\u00fcr den flie\u00dfenden Verkehr freizumachen, ohne sie zu verlassen. Hier ist es bei den erw\u00e4hnten geringf\u00fcgigen Sch\u00e4den wie, zum Beispiel bei einem abgeknickten Au\u00dfenspiegel, einem zerbrochenen Scheinwerferglas, einer leichten Beule oder einem Kratzer im Autoblech, sinnvoll, Fahrzeuge an den Rand zu fahren. Allerdings nicht, bevor Fotos zu Beweissicherung gemacht oder der Stand der Fahrzeuge auf der Fahrbahn angezeichnet wurde.<\/p>\n<h3>Fahrerflucht hat Auswirkungen auf den Versicherungsschutz<\/h3>\n<p>Eine Fahrerflucht kann auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann.<\/p>\n<p>Das Verlassen der Unfallstelle, ohne Feststellungen erm\u00f6glicht zu haben, gilt nach den Versicherungsbedingungen als Verletzung von Vertragspflichten.<\/p>\n<p>Der Haftpflichtversicherer darf dann nach den Bedingungen beim Halter oder Fahrer Regress nehmen. Musste der Versicherer Sch\u00e4den anderer Beteiligter begleichen, k\u00f6nnen diese Betr\u00e4ge bis zu einer H\u00f6he von 5000 Euro wegen des unerlaubten Entfernens zur\u00fcckgefordert werden. Die Vollkasko-Versicherung, die im Normalfall die Sch\u00e4den am eigenen Fahrzeug abdeckt, muss bei festgestellter Fahrerflucht ebenfalls nicht zahlen.<\/p>\n<p>Nach neuerer Rechtsprechung muss dabei noch nicht einmal eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn vorgelegen haben. Die Versicherungsbedingungen sprechen lediglich vom Verbleiben am Unfallort. H\u00e4lt der Beteiligte sich nicht daran, verletzt er seine Vertragspflichten. Auch der Einwand, es sei kein Fremdschaden entstanden, hilft oft nicht weiter. Schon Kosten oberhalb von 50 Euro, etwa f\u00fcr Ausbesserung von Kleinsch\u00e4den, sind zu viel.<\/p>\n<h3>Information des eigenen Versicherers ist Pflicht<\/h3>\n<p>Der Versicherungsnehmer ist gut beraten, seine Kfz-Versicherung binnen einer Woche \u00fcber den Schadensfall zu informieren. Wird eine Person bei einem Unfall t\u00f6dlich verletzt, muss das sogar innerhalb von 48 Stunden an den Versicherer gemeldet werden.<\/p>\n<p>Kleinere Sachsch\u00e4den, also sogenannte Bagatellsch\u00e4den, k\u00f6nnen bis zum Jahresende noch nachgemeldet werden. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten, kann der Versicherungsschutz ebenfalls verloren gehen.<\/p>\n<p>Quelle: AvD<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach den offiziellen Unfallstatistiken nehmen die F\u00e4lle von Fahrerflucht bei Sachsch\u00e4den zu. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, so die amtliche Bezeichnung, ist eine Straftat (\u00a7 142 Strafgesetzbuch). 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