Was muss ich beim Stilllegen eines Oldtimers beachten?

Wer alljährlich den gleichen Zeitraum für eine Stilllegung nutzen möchte, zum Beispiel vom 1.11. bis 30.04., der sollte beim Strassenverkehrsamt/ Zulassungsstelle ein Saisonkennzeichen wählen. Man erspart sich den Gang zur Behörde und die Gebühren für die An- und Abmeldung. Wenn der letzte Tag des einmal gewählten und auf dem Kennzeichen aufgedruckten Monats vorüber ist, darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichem Grund genutzt und abgestellt werden!

Mit einem normalen Kennzeichen kann der Zeitraum der “vorübergehenden Stilllegung” jedes Jahr anders gestaltet werden, um noch freundliches Wetter für eine Oldtimer Tour zu nutzen. Die anteilige Kraftfahrzeugsteuer wird tageweise gerechnet und zu viel bezahlte Steuer zurück erstattet. Achtung: Nach 18 Monaten erlischt der Fahrzeugbrief und die Wiederinbetriebnahme verlangt dann ein “Vollgutachen” nach §21 StVZO.

Alfa Romeo Giulietta Sprint 1300 Baujahr 1959
Alfa Romeo Giulietta Sprint 1300 Baujahr 1959 nach vorübergehender Stillegung

Wer für einen Schaden bei einem abgemeldeten Oldtimer haftet, können Sie in einem weiteren Artikel lesen. Die Risiken sind groß!

Wenn die Hauptuntersuchung in die Ruhezeit fällt dann ist dies nach Wiederinbetriebnahme umgehend nachzuholen. Nur für Fahrzeuge ab Zulassungsdatum 1.1.1969 muss zusätzlich zur Hauptuntersuchung auch die Abgasuntersuchung durchgeführt werden.

Gerade bei Fahrzeugen mit “vorübergehender Stilllegung” wird geraten, diese Prüfungen noch vor dem Stilllegen zu erledigen. Denn bei der Wiederzulassung werden die Fahrzeugpapiere von der Behörde erst dann ausgehändigt, wenn der entsprechende Nachweis der Prüfung vorliegt!

Weitere Informationen zu speziellen Kennzeichen für Autoklassiker finden Sie im Beitrag Kfz-Kennzeichen für Oldtimer und Youngtimer.